Richter will sein Urteil zurücknehmen

Ein Kölner Amtsrichter hat Mitte Januar drei Angeklagte völlig formlos mit einem Freispruch nach Hause geschickt. Ihnen waren mehrere schwere Delikte (u.a. Raub) vorgeworfen worden. Der Richter will nun sein Urteil zurücknehmen. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen. Die Angeklagten wissen nicht, was da gerade geschieht. Was ist da los?

Es soll mal einen Richter am Amtsgericht Köln gegeben haben, der Verkehrssachen verhandelte. Dieser soll nach uralten Sagen her, immer “Freispruch” in den Saal gerufen und damit das Verfahren beendet haben.

Plädoyers, letzte Worte oder Urteilsberatung gab esaber bei dem Fall vor dem Amtsgericht nicht. Damit hat der Richter gegen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) verstoßen.

Akte zu, Affe tot

Der Amtsrichter soll gemeint haben, dass man das ganze Verfahren doch “beerdigen” und nach Hause gehen könne. Den Schöffen soll er gesagt haben, dass man erkennen müssen, “wenn ein Pferd tot” sei.

Während seiner kurzen Ausführungen soll er auch noch gesagt haben: “Akte zu, Affe tot!”

Noch einmal mit der Rechtslage befasst

Damit nicht genug. Nach seinem “Urteil” soll sich der Richter mit der Rechtslage noch einmal befasst haben und sei jetzt der Meinung, dass der Prozess noch einmal bei ihm (!) beginnen könne. Hierbei führe der Richter aus, dass das Urteil eben nicht formell zustande gekommen sei.

Staatsanwaltschaft will eine Urteilsbegründung

Dagegen soll sich nun die Staatsanwaltschaft sträuben. Sie wolle eine Urteilsbegründung haben und stelle sich auf den Standpunkt, dass ein Urteil durch “gesprochen” worden sei. DAS solle der Richter jetzt einmal begründen. Das ist nicht “hinterfotzig”, sondern völlig nachvollziehbar, denn ….

Revision!

… vom Standpunkt der Staatsanwaltschaft, die doch sonst immer eine Verurteilung mit ihrer Anklage anstrebt, ist diese Forderung klar und nachvollziehbar. Als Verteidiger würde mir Übles schwanen. Denn das Urteil mag der Richter noch so nett begründen. Formell ist es nicht lege artis zustandekommen. Mit einer ordentlichen Begründung einer Revision würde die Staatsanwaltschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor dem zuständigen Oberlandesgericht durchkommen.

Das Oberlandesgericht wird aber nicht nur markige Worte für den Amtsrichter finden, sondern gewiss auch gleich eine “Segelanweisung” für den neuen Amtsrichter abgeben. Das wäre fatal für die Verteidigung.

Der Richter hat den Angeklagten, auch wenn er sie ernsthaft freisprechen wollte, keinen Gefallen getan. Aber ich habe in den letzten Tagen über so eine Meldung selten so gelacht. Köln kann was! “FREISPRUCH” 😄

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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