Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass ein Touchscreen zur Fahrzeugbedienung ein elektronisches Gerät ist – und damit unter den “Handyparagraphen” § 23 StVO fallen kann.
Aktenzeichen: 1 Rb 36 Ss 832/19 OLG Rostock
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Die Nutzung einer Fernbedienung zum Zwecke der Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 5.2.2020 III-1 RBs 27/20).
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Und wieder” war die Woche einiges los. Das Handy verrät über uns mehr, als wir denken. Dabei ist gerade nicht der Speicher innen sondern außen interessant. Zu den Feiertagen habe ich einen Vorschlag für ein kindergerechtes passendes Kriegsspielzeug. Wer “Eier hat” braucht sich nicht verstecken oder? Und wer krank ist, der soll sich auch für das Dschungelcamp krankschreiben.
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Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt. (OLG Stuttgart Beschluss vom 25.4.2016 – 4 Ss 212/16). Neue Entscheidung zum Handy am Steuer weiterlesen →
Strafverteidiger aus Rostock