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Hilfe zum Suizid darf nicht verboten werden


Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der “geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung” in Paragraf 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Der Staat und die Gesellschaft müssen akzeptieren, wenn Einzelne nicht mehr leben wollen.

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