Bremen will Besitz von Cannabis lockern

Bremen will ab dem 1. April 2020 den Besitz von Cannbis bis zu einer Menge von 10 Gramm nicht mehr bestrafen. Bis zu 15 Gramm soll dann die Staatsanwaltschaft im Rahmen des § 31 a BtMG entscheiden, ob eine Bestrafung folgen oder Einstellung erfolgen soll. Warum geschieht das?

Es soll die Strafverfolgungsbehörden entlasten. Das ist der Grund für die Lockerung. Cannabis ist und bleibe mit der neuen Richtlinie illegal und für Jugendliche gelte diese Richtlinie auch nicht. Der Besitz bei Minderjährigen bliebe damit untersagt. Erwachsene, die mit bis zu zehn Gramm für den Eigenbedarf erwischt werden, müssen keine Strafen fürchten. Sind es bis zu 15 Gramm, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Ermittlungen aufnimmt.

Cannabis-Handel bleibt immer eine Straftat

Konsumiert jemand zum Beispiel Cannabis im Beisein von Kindern oder beim Autofahren, werde es weiterhin Strafverfahren geben. Der Handel mit dem Rauschmittel bleibe ebenfalls immer eine Straftat, heißt es aus dem Justizressort.

Mit der neuen Richtlinie zieht Bremen mit Berlin gleich. Auch dort gilt die Menge von bis zu 15 Gramm als gering. In allen anderen Bundesländern wird der Besitz kleinerer Mengen strafrechtlich verfolgt.

Es geht nur um Entlastung der Verfolger

Dabei geht es auch nur um die Entlastung der Verfolger. Ein Einsehen oder gar Umschwenken in einer liberalere Cannabispolitik ist nicht in Sicht. Da wird noch sehr viel Wasser den Rhein herunterfließen.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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