Führt die Landesregierung Regie bei der Besetzung von Spitzenposten in der unabhängigen Justiz? Die Ministerpräsidentin Schwesig (“aufgebauschtes Problem”) soll sich in die Besetzung um das höchste Richteramt des Landes eingemischt haben, so vermeldete es heute die Presse in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei Entscheidungen von Verwaltungsgerichten sollen die Regierung des Landes in Bedrängnis bringen. Schwesig soll bei der Besetzung anderer Juristenposten Einfluss zu nehmen.
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern habe bereits von „polnischen Verhältnissen“ gesprochen haben. Was ist denn hier los?
Zugunsten der Angeklagten ist der – nach Erlass des Berufungsurteils – seit dem 29.3.2019 geänderte § 219a StGB anzuwenden. Auf der Grundlage der landgerichtliche Feststellungen lässt sich nicht ausschließen, dass das neue Recht zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichtem Beschluss das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.6.2019, Az. 1 Ss 15/19 (vorausgehend Landgericht Gießen, Urteil vom 12.10.2018, Az. 3 Ns – 406 Js 150131/15)
Ob Backofen, Sprachassistent, Kühlschrank & Co: Viele Geräte sind mit dem Internet verbunden und sammeln alles mögliche an Daten. Nun wollen die Innenminister zugreifen. Die Sicherheitsbehörden sollen bald solche „digitalen Spuren“ unter bestimmten Voraussetzungen sammeln, sichern und auswerten können. Innenminister wollen Zugriff auf Daten von Siri, Alexa & Co. Warum?
Die deutschen Staatsanwaltschaften sind nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit der Begründung entschieden, dass sie keine hinreichende Gewähr für ihre Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive böten, so der EuGH mit Urteilen vom 27.05.2019 (Az.: C-508/18, C-82/19 und C-509/18).
Eine Klage gegen Audi vor dem Landgericht Ingolstadt dürfte sich für den Verbraucher positiv auswirken. In einem Hinweis bzgl. einer laufenden Klage teilt das Gericht eine vorläufige Rechtsauffassung mit und sieht auch einen Anspruch auf Schadensersatz.
Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 7. September 2018 wird verworfen. (BGH Beschluss vom 2. April 2019 – 3 StR 135/19). Gegen das Urteil des Landgerichts hatte sich der Angeklagte nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist mit mehreren handschriftlichen, teils undatierten Schreiben gewandt, aus denen in ihrer Gesamtheit hervorgeht, dass er gegen die Entscheidung Revision einlegt und Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels beantragte. Dies sah der Bundesgerichtshof (BGH) als unzulässig an.
Wird einer Geschädigten damit gedroht, von ihr an den Täter übersandte “Nacktbilder” bei Facebook zu veröffentlichen bzw. diese auszudrucken und in ihrer Schule aufzuhängen, um sie zur Vornahme der von dem Täter gewünschten sexuellen Handlungen zu veranlassen, hat der Täter zur Begehung einer sexuellen Nötigung im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB unmittelbar angesetzt und damit das Versuchsstadium der Tat erreicht. Ausgehend von dieser Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm ein von der Staatsanwaltschaft mit der Revision angefochtenes Berufungsurteil des Landgerichts Bielefeld aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen. (3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.04.2019 – 3 RVs 10/19)
Zur Vorbereitung einer Verteidigung sollen die Akten vom auswärtigen Verteidiger in der Geschäftsstelle eingesehen bzw. persönlich abgeholt werden, wenn die Gefahr angenommen wird, dass die Akten auf dem Weg zum Verteidiger verloren gehen könnten. Eine Entfernung zur Abholung der Akten von ca. 100 Kilometern einfacher Strecke sind hier dem Verteidiger zuzumuten. Sollte er dies nicht vornehmen, ist die dann von ihm gerügte mangelnde Möglichkeit sich auf die Verteidigung für den Angeklagten vorzubereiten auf seine Weigerung, die Akten abzuholen, zurückzuführen. (Beschluss LG Stralsund 26 Qs 79/19 vom 24. April 2019)
Und die Enttäuschung war groß. Zwei Kinder in Baden-Württemberg suchten die Nester, die der Osterhase für sie bereitgestellt hat. Doch sie fanden nichts… DIEBE!
Wie würden Sie entscheiden? Für manche ist es ein altes Thema und doch immer noch brandaktuell: Sterbehilfe. In meinem zusätzlichen Studium an der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer habe ich in der Arbeitsgruppe “Völkerrecht” genau dieses Thema bearbeitet. Das ist war anno 2006. Der neue § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) verbietet die Aktivitäten von professionelle Suizidbegleitern. Aber auch Ärzte sehen sich bedroht.
Ein Kind stirbt im Auto, während Mutter Sex mit ihrem Vorgesetztem hat. Das brachte 20 Jahre Haft für die Polizistin Cassie Barker aus Mississippi. Die Polizistin habe ihre Tochter vier Stunden lang im Streifenwagen ein, um Sex mit ihrem Vorgesetzten zu haben. Das dreijährige Mädchen starb.Was war da los?
Was war denn da los auf dem Londoner Veganer-Markt. Ja, Sie haben richtig gelesen. In der Überschrift steht “isst Eichhörnchen” und im ersten Satz dieses Artikel “Veganer-Markt”. In Großbritannien soll eine hitzige Debatte um Veganismus existieren. Diese scheint nun aus dem Ruder gelaufen zu sein.
Im Prozess um ein tödliches Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm sind die beiden Beschuldigten erneut wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte am Dienstag 25.3.2019 lebenslange Haft gegen die beiden Angeklagten. Warum bewegt dieser Fall die Gesellschaft und die Strafrechtswissenschaft?
Der mutmaßliche Christchurch-Attentäter wollte offensichtlich nicht nur morden. Er hat wohl gewollt, dass die Welt ihm bei seinem Blutbad zusieht. Er streamte auf Facebook seine Tat. Es starben 50 Menschen. Das Video war 17 Minuten live. Erst als das Video beendet war, meldete der erste Viewer dies. Das Video wurde nachträglich gelöscht. Bis dahin war es zigfach gesehen und leider auch kopiert worden.
Ein früherer Richter des Amtsgerichts Güstrow kommt jetzt selbst vor den Richter. Er soll mehr als 800 Verfahren einfach verjähren lassen haben, um sich Arbeit zu ersparen. So jedenfalls der Vorwurf. Am Mittwoch, 20. März 2019, soll der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Rostock beginnen.