Mann isst Eichhörnchen

Was war denn da los auf dem Londoner Veganer-Markt. Ja, Sie haben richtig gelesen. In der Überschrift steht “isst Eichhörnchen” und im ersten Satz dieses Artikel “Veganer-Markt”. In Großbritannien soll eine hitzige Debatte um Veganismus existieren. Diese scheint nun aus dem Ruder gelaufen zu sein.

So! Nun mal ans Eingemachte! Was war da los?

Ein schwedischer Youtuber soll ein rohes Eichhörnchen auf einem Veganer-Markt in London gegessen haben. Er sei nach der “Aktion” verhaftet worden.

Sv3rige aka Goatis soll sich der “Eichhorn-Aktivist” nennen. Er soll ein Wiederholungstäter sein. In einem letzten Aktionsbeitrag soll er in einen Schweineschädel gebissen haben. Er sei der Meinung, dass Veganismus Mangelernährung bedeuten soll. Mehr erfährt man bisher über den Aktivisten nicht. Er will angeblich den Menschen zeigen, was Menschen in der Natur essen.

Er sei auf Demonstrationen auch schon mit gehäuteten Vögeln um den Hals gesehen worden.

Einen vernünftigen Grund ein Tier für seine politische Überzeugung zu töten ….?

An dieser Stelle weise ich mal auf unser Tierschutzgesetz hin, damit dies hier nicht nur ein Schock- und Diskussionsartikel wird.

Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 Satz 1). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“ (§ 1 Satz 2).

Das Tierschutzgesetz beruht verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20 a GG. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren. Das Gesetz ist vor allem verwaltungsrechtlich gestaltet, so dass es die Tierhaltung von Nutztieren teilweise unter Erlaubnisvorbehalt stellt.

§ 17 TischSchG regelt nun die Bestrafung, damit ich hier im Blog zum Strafrecht komme:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2.einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder

sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Großbritannien hat nur wenige eigene Regelungen in diesem Bereich.Etwa 80 Prozent der britischen Tierschutz-Bestimmungen sind EU-Vorschriften. Selbst haben die Briten und ihr Parlament ja noch Probleme mit ihrem Brexit.

Gut, wir wissen nicht, ob das Eichhörnchen noch lebte und lebendig verspeist wurde oder ob er tot gefunden hat. Dann wäre er ein Aas-Esser.

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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www.Penneke.de

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