Richter von Schwesigs Gnaden?

Führt die Landesregierung Regie bei der Besetzung von Spitzenposten in der unabhängigen Justiz? Die Ministerpräsidentin Schwesig (“aufgebauschtes Problem”) soll sich in die Besetzung um das höchste Richteramt des Landes eingemischt haben, so vermeldete es heute die Presse in Mecklenburg-Vorpommern. Zwei Entscheidungen von Verwaltungsgerichten sollen die Regierung des Landes in Bedrängnis bringen. Schwesig soll bei der Besetzung anderer Juristenposten Einfluss zu nehmen.

Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern habe bereits von „polnischen Verhältnissen“ gesprochen haben. Was ist denn hier los?

Die Presse meldete heute, dass ein Richter auch geäußert haben soll, dass es alles viel schlimmer sei. In Polen versuche die Regierung per Gesetz Richter auszutauschen. Hier läuft die Einmischung auf die Entscheidung der dann urteilenden Juristen im Hintergrund ab. Hierbei soll die Ministerpräsidentin Frau Schwesig die führende Rolle spielen.

Richter ohne Ausschreibung per Versetzung

In der Ostseezeitung ist in der heutigen Online-Ausgabe zu finden:

Anlass der Kritik ist ein Streit um die Neubesetzung des Präsidentenamtes am Oberlandesgericht (OLG) in Rostock. Kai-Uwe Theede, Jahrgang 1964, langjähriger OLG-Vizepräsident und danach Abteilungsleiter im Justizministerium, galt lange Zeit als Favorit. Schwesig aber, so ist von mehreren Quellen zu hören, hätte gern den früheren Chef der Staatskanzlei, Christian Frenzel, einen SPD-Mann, auf dem Platz gesehen. Denn der Einfluss eines OLG-Präsidenten ist groß. Frenzel war Anfang 2018 zum Vorsitzenden Richter eines Senats am OLG bestellt worden. Da Theede aber die besseren Voraussetzungen zum Präsidenten mitbrachte (Laufbahn, Beurteilungen), hätte Frenzelwohl keine Chance gehabt. Nachdem Schwesig öffentlich mehr Frauen in Spitzenämtern forderte, war plötzlich mit Monika Köster-Flachsmeyer eine weitere OLG-Vizepräsidentin um das hohe Amt im Gespräch. Und hier nun soll es gewaltig stinken. Denn Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) entschied sich für Köster-Flachsmeyer. Möglich sei dies nur, weil Konkurrent Theede eine schlechtere Beurteilung erhalten habe, als ihm zustehe. So der Vorwurf. Ein bewusster Eingriff der Politik? So sehen es Kritiker.

Etwas weiter im Artikel heißt es zu Christian Frenzel:

Der frühere Chef der Staatskanzlei und SPD-Mann wurde im Januar 2018 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. Ohne Ausschreibung, per Versetzung, wie das Justizministerium jetzt bestätigt. Der Richterbund unterstellt dem Ministerium, „scheinbar nach Belieben“ Stellen ohne Ausschreibung zu vergeben. Es entstehe der Eindruck „willkürlicher Entscheidungen“. Das Ministerium hält dagegen: Nach der Allgemeinen Laufbahnverordnung MV bestehe „eine Pflicht zur Stellenausschreibung nicht bei einer Versetzung ohne Beförderungsgewinn“, so ein Sprecher. Frenzel musste als Chef der Staatskanzlei weichen, da sein Vorgänger Reinhard Meyer (ebenfalls SPD), ein Rückkehrrecht nach MV hatte. Meyer war zwischenzeitlich Wirtschaftsminister in Schleswig-Holstein. Die von Schwesig verkündete Freiwilligkeit erscheine so in einem anderen Licht, so Kritiker.

Die Landesregierung täte gut daran, jeden Anschein von Einflussnahme auf Richter und Staatsanwälte zu vermeiden. Oder ist das auch nur wieder ein “aufgebauschtes Problem” Frau Schwesig? Denn – und das sage ich Ihnen ganz klar und deutlich – die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

Sie fanden diesen Beitrag interessant und nützlich? Dann teilen Sie ihn über die sozialen Netzwerke mit Ihren Freunden.
Sie wollen immer über neue Beiträge informiert werden? Dann tragen Sie sich jetzt für meinen Newsletter meines Blogs ein! Sie haben weitere Fragen oder Anmerkungen? Dann freue ich mich auf Ihren Kommentar.

www.Penneke.de

3 Gedanken zu „Richter von Schwesigs Gnaden?“

  1. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Pennecke,

    mit großem Interesse habe ich Ihren obigen Artikel gelesen, aber auch die Veröffentlichungen in den deutschen Medien über diese Sachangelegenheit, wie auch in der Ostseezeitung Rostock.

    Um Ihren Beitrag zu erweitern, verweise ich auf die OZ-Ausgabe vom Freitag, den 05.07.2019, S. 8, Artikel: Unimedizin Rostock: Extra-Geld für führende Mitarbeiter.

    So erhielt die jetzige Justizministerin Katy Hoffmeister, ehemalige Rechtsdezernentin Katy Hoffmeister bei der Universitätsmedizin Rostock (UMR) für die Geschäftsführung eines Tochterunternehmens der UMR mal so 19.800 EUR.

    Laut Aussage von Hoffmeister habe der Aufsichtsrat die Praxis mit den Tochtergesellschaften abgesegnet. Frau Hoffmeister habe sogar 3 Gesellschaften geführt (da soll einer mal etwas gegen die Frauenquote haben) und einige Verträge sahen außertarifliche Vergütungen vor.

    Es lohnt sich aber nicht, wenn ich Ihnen das hier als Kommentar schreibe, wenn nämlich Ihr Kommentar, mein Kommentar oder letztlich der des Präsidenten des Richterbundes MV und andere sozusagen “verpuffen”.

    Weil das so ist, liegen von mir gegenwärtig zwei Petitionen beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vor. Die eine befasst sich mit der Wiedereinführung der Schlüssigkeitsprüfung im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht, wie es zumindest in Österreich praktiziert wird, und die zweite Petition beschäftigt sich mit der Herauslösung der Staatsanwaltschaften unter der administrativen Hohheit des Justizministeriums in den Ländern bzw. des Bundesanwaltschaftes unter der des Bundesjustizministers, also der Verselbständigung der Staatsanwaltschaften in Deutschland.

    Hier möchte ich an das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Sache der Beantragung von internationalen Haftbefehlen verweisen.

    Sollten Sie an einem Gespräch in dieser oder anderen Sachverhalten Interesse haben, mailen Sie mich an.

    Mit besten Grüßen
    Dr. Jürgen Hempel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert