Neues vom Diesel

Eine Klage gegen Audi vor dem Landgericht Ingolstadt dürfte sich für den Verbraucher positiv auswirken. In einem Hinweis bzgl. einer laufenden Klage teilt das Gericht eine vorläufige Rechtsauffassung mit und sieht auch einen Anspruch auf Schadensersatz.

In dem Hinweisbeschluss teilt das Gericht mit, dass klägerseits Ansprüche gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 6 Abs 1, 27 Abs. 1 EGFGV bestehen könnten, weil das streitgegenständliche Fahrzeug über eine ungültige Übereinstimmungsbescheinigung verfüge. Die Vorschriften aus der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV) dürften nach vorläufiger Ansicht des Gerichts drittschützend sein, denn das Erfordernis einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung diene unter anderem dazu, dass der Fahrzeughersteller dem Fahrzeugerwerber versichere, dass das Fahrzeug gemäß den in der Europäischen Union geltenden Vorschriften hergestellt worden ist.

Gegen die Vorschriften dürfte auch noch verstoßen worden sein, weil die Übereinstimmungsbescheinigung ungültig sein dürfte, da die zugrundeliegende Typengenehmigung bereits rechtswidrig erlangt worden sei.

Oha! Die Gerichte in Süddeutschland setzen die Maßstäbe für die Entschädigungsansprüche der Bürger. Zuletzt hatte das Landgericht Nürnberg in einem Hinweis mitgeteilt, dass es seine bisherige Rechtsprechung ändern werde. Es erscheine “angemessen”, für die Berechnung der Nutzungsentschädigung nur noch den Zeitpunkt anzurechnen, der zwischen der Rückrufanordnung von VW (vorher konnte der Käufer nicht wissen, dass sein Auto betroffen war) bis zur Klageabwicklung liege. Heißt: Für die komplette Zeit der Nutzung vordem Rückruf – das dürften bei vielen Autos drei, vier oder fünf Jahre gewesen sein – wird keine Nutzungsentschädigung vom zurückgezahlten Kaufpreis abgezogen. “Somit können nur die Kilometer in Abzug gebracht werden, die zwischen der Mitteilung der Rückrufaktion bis zum Tätigwerden des Betroffenen durch einen Anwalt gefahren wurden.

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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