Polizeieinsatz wegen Bonpflicht

Die Kassenbonpflicht 2020! In den ersten Tagen des neuen Jahres häuften sich die Meldungen aus Bäckereien: Da sollen die einen ihre Kunden aufgerufen haben, die nun verpflichtend auszuhändigen Kassenbons dem Finanzamt in den Briefkasten zu werfen. Andere sollen alle Bons gesammelt haben, die die Kunden nicht haben wollten und haben die Menge an Papiermüll in sozialen Netzwerken gepostet. Deswegen gab es aber wohl noch keinen Polizeieinsatz. In Dieburg hingegen schon…

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg soll es zu einen Einsatz in einem Saunaclub gekommen sein. Die Kassenbonpflicht sollte durchgesetzt werden. Ein Gast habe nach dem Besuch des Etablissements nahe Dieburg Morgen des 4. Januar 2020 einen Bon verlangt. Die Hergabe sei ihm verwehrt worden. Der Sicherheitsdienst des Saunaclubs habe den Herren dann erst einmal vor die Tür gesetzt. setzte den Mann demnach aber erst einmal vor die Tür.

Der Gast habe aber keine Ruhe geben wollen. Er habe auf die Herausgabe eines Kassenbons bestanden. Die Polizei wurde hinzugezogen.

Die Polizei soll den Streit geschlichtet haben und der Mann soll eine handschriftliche Quittung für seinen gezahlten Eintritt erhalten haben.

Der Grund für das Verhalten des Mannes soll die bestehende Kassenbonpflicht gewesen sein. Seit dem 1. Januar ist jedes Geschäft in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden unaufgefordert einen Kassenbon aushändigen.

Im Fokus des Kassengesetzes und der Bonpflicht steht der Bundesregierung zufolge die Bekämpfung von Steuerbetrug. Verpflichtende Belege sollen dafür sorgen, dass auch wirklich alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden und der Kunde dies auch registriert. Allerdings wollen die wenigsten Kunden bei Kleinstbeträgen wie etwa beim Bäcker einen Kassenbon mitnehmen. 

Naja, ob man den Saunabesuch von der Steuer absetzen kann, erscheint fraglich. Dass der Herr eine Steuerverkürzung durch den Saunabetreiber verhindern wollte, kann ich mir nicht vorstellen.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

www.PENNEKE.de

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