Ein EURO und eine Kaffeemaschine

Da bricht ein Mann in das Finanzamt in Frankfurt am Main ein. Der Sachschaden ist wesentlich höher als seine Beute. Welche Beute erhoffte er sich? Das Finanzamt hütet doch kein Bargeld in ihren Eishallen des Geldeinzuges. Oder etwa doch?

Dieser Einbruch ist gewiss ein kurioser Fall. Am Ende war der Sachschaden eben wesentlich höher als die Beute, die ohnehin mehr als ungewöhnlich war. Für den Angeklagte gab es Gestern dann ein Urteil vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main.

Der 43-jährige Angeklagte soll Anfang Mai 2019 über ein Fenster in ein Finanzamt in Frankfurt am Main eingebrochen sein. Dort soll der Angeklagte eine Kaffeemaschine und Münzgeld an sich genommen haben. Der Angeklagte konnte zunächst unerkannt flüchten.

Beute war die erwähnte Kaffeemaschine und ein EURO in bar.

Schaden: Am Gebäude soll ein Sachschaden in Höhe von 1.000 EURO entstanden sein.

Über die Spurensicherung sei man auf den Angeklagten gekommen, der auch nach Konfrontation mit dem Vorwurf ein Geständnis abgelegt habe. Der habe seine Komplizen nicht genannt, so heißt es in den Pressemeldungen hierzu. Er soll also nicht allein gewesen sein.

Der Angeklagte wurde dann in Untersuchungshaft genommen. Er soll drogenabhängig sein und soll nun auch einen gesetzlichen Betreuer erhalten haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: acht Monate auf Bewährung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert