Rückschlag für #metoo? New Yorker Gericht hebt Verurteilung gegen Weinstein auf

In einem überraschenden Wendepunkt hat ein Gericht in New York die Verurteilung von Harvey Weinstein aufgehoben, ein Schlag für die Opfer (wenn die Anschuldigungen stimmen) und ein potenzieller Präzedenzfall für ähnliche Verfahren?

Leider (noch) nichts für Deutschland. Heute mal ein Beitrag aus der Rubrik: Aus anderen Ländern – USA und der Fall Weinstein / #metoo

Sachverhalt

  • Harvey Weinstein wurde im Jahr 2020 zu 23 Jahren Haft verurteilt.
  • Weinstein wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Diese Anklagen betrafen die erzwungene sexuelle Handlung gegenüber der Produktionsassistentin Mimi Haley im Jahr 2006 und die Vergewaltigung der heutigen Friseurin Jessica Mann im Jahr 2013.
  • In einem weiteren Strafprozess in Los Angeles wurde Weinstein zusätzlich zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Die Anklage basierte auch auf den Aussagen mehrerer Zeuginnen, die Weinstein ähnliche sexuelle Übergriffe vorwarfen, die nicht direkt Gegenstand der Anklage waren, jedoch ein wiederkehrendes Muster seines Verhaltens illustrieren sollten.

Entscheidung

Die Richter gaben der Berufung Weinsteins statt und bemängelten die Einbeziehung von Zeugenaussagen, die sich auf nicht angeklagte Vorfälle bezogen. Sie argumentierten, dass diese das Verfahren beeinflusst haben könnten, ohne direkt Teil der Anklage zu sein. Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob ein neues Verfahren eingeleitet wird.

Meinung und Schluss

Diese Entscheidung des New Yorker Gerichts weckt erneut Bedenken hinsichtlich der Behandlung von Sexualverbrechen im Justizsystem. Während Weinstein für die angeklagten Taten verurteilt wurde, fordert zu Recht das Gericht eine strengere Trennung zwischen angeklagten Taten und zusätzlichen Zeugenaussagen. Dies stellt eine Herausforderung für die Anklage dar, die ein wiederkehrendes Muster des Fehlverhaltens nachweisen wollte, und könnte zukünftige Fälle beeinflussen.

Die oben benannten Fakten unterstreichen die Schwere der Anklagen und die juristischen Konsequenzen für Weinstein, die als symbolisch für die Bewegung gegen sexuelle Übergriffe und für gerechtere Behandlung von Opfern in der Justiz gelten ( #metoo – Bewegung). Die Annullierung seiner Verurteilung in New York und die Notwendigkeit eines möglichen neuen Verfahrens rufen Fragen bezüglich der Effektivität und der Gerechtigkeit des juristischen Umgangs mit solchen Fällen hervor.

Auch hier in Deutschland ist das nicht unüblich. Da werden bei mehrfachen Sexualdelikten diverse Anklagepunkte nach § 154 StPO eingestellt, jedoch bei der Urteilsfindung mit berücksichtigt. Vielleicht können wir aus anderen Ländern auch mal was Vernünftiges mitnehmen.

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