Lärmkonflikt: OVG Köln gibt Nachtruhe Vorrang

Ein Gaststättenbetreiber im Kölner Severinsviertel muss seine Außenbewirtung ab 22 Uhr einstellen. Wiederholte Lärmverstöße rechtfertigen laut OVG NRW eine behördliche Einschränkung der Öffnungszeiten – selbst ohne eigene Lärmmessung (Beschluss vom 10.04.2025 – OVG NRW Aktenzeichen: 4 B 500/23 (I. Instanz: VG Köln 1 L 1884/22).

Nachtruhe statt Kölsch bis Mitternacht: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass Kölns Ordnungsamt die Sperrstunde für eine Außen­gastronomie im Severinsviertel auf 22 Uhr vorverlegen durfte. Grund war andauernder Lärm, der Anwohnerinnen und Anwohnern den Schlaf raubte. Die Kneipe hatte es auch nach Ermahnungen nicht geschafft, den Lärm ihrer Gäste in den Griff zu bekommen.

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Rauswurf wegen Ritual-Zungenkuss: Kündigung eines Rabbiners

Die fristlose Kündigung eines Berliner Rabbiners durch die Jüdische Gemeinde wegen sexueller Belästigung wurde vom Arbeitsgericht Berlin bestätigt. Das Vertrauen in seine seelsorgerische Stellung habe er nachhaltig missbraucht (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 27. März 2025, Aktenzeichen 58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht unter dem Deckmantel spiritueller Rituale. Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Rabbiner fristlos gekündigt werden durfte, weil er das Vertrauen eines weiblichen Gemeindemitglieds in seiner religiösen Funktion missbrauchte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Machtmissbrauch im religiösen Kontext.

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Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als rechtsextrem ein

Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als rechtsextrem ein

Nach jahrelanger “Beobachtung” erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Die Begründung: Angriffe auf die Menschenwürde und eine völkisch-exklusive Ideologie, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sei.

AfD rechtsextrem eingestuft – das ist nun nicht mehr bloß eine Frage der politischen Debatte, sondern das “Ergebnis” einer “Neubewertung” durch den Verfassungsschutz. Nach mehrjähriger “Prüfung” kommt das Bundesamt zu ihrem extremen  Schluss: “Die Partei verfolgt in gesichertem Maße Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.” Was bedeutet das politisch – und vor allem juristisch?

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Trunkenheit, Unfall, Waffe – Schlechte Kombi

Trunkenheit, Unfall, Waffe – Kein Jagdschein für Jäger

Ein Jäger, der mit 1,69 Promille und Jagdwaffe im Auto einen Unfall verursacht, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Das VG Münster verweigert die (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins – unabhängig davon, ob die Waffe geladen war (Urteil vom 01.04.2025 – 5 K 1234/22).

Jagen ist kein Recht, sondern ein Privileg – das VG Münster zieht klare Grenzen. Wer alkoholisiert mit einer Schusswaffe im Auto unterwegs ist, verliert nicht nur den Jagdschein, sondern auch das Vertrauen des Staates. Ob die Waffe geladen war? Spielt keine Rolle.

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Schulverweigerung mit Ansage

Eltern müssen handeln, sagt das OVG NRW

Weigert sich ein schulpflichtiges Kind, am Unterricht teilzunehmen, sind die Eltern verpflichtet, erzieherisch auf das Kind einzuwirken – auch gegen dessen erklärten Willen. Das OVG NRW stellt klar: Gewaltfreie Erziehung heißt nicht Erziehungslosigkeit (Beschluss vom 28.04.2022 – 19 B 151/22).

Das Kind will nicht zur Schule – und die Eltern sagen: „Dann eben nicht.“ Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht das anders. In einem viel beachteten Beschluss stellt es klar: Erziehungspflicht bleibt Erziehungspflicht – auch wenn der Nachwuchs sich querstellt. Und das Kindeswohl endet nicht am Schultor. Doch was war los?

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Nicht versuchter Mord: Nebenklage zulässig

Mord auf Raten? Ehemann darf Nebenkläger werden

Plant die Ehefrau gemeinsam mit ihrem Liebhaber die Ermordung ihres Mannes, darf dieser sich auch dann als Nebenkläger anschließen, wenn der Auftragskiller den Mord nie versucht hat – so das LG Ansbach (Beschluss vom 04.03.2025 – Ks 1060 Js 3390/23).

Auftragsmord mit Hindernissen – der Killer wollte nur kassieren. Doch obwohl der Mord nie versucht wurde, darf der betrogene Ehemann Nebenkläger im Verfahren sein. Das LG Ansbach sieht ein berechtigtes Interesse – denn wer zum Ziel eines Mordkomplotts wird, hat ein Wörtchen mitzureden.

Sachverhalt: Ein Mann macht Urlaub in Thailand, während seine Ehefrau und ihr Liebhaber zuhause anderes planen: seinen Tod. Sie beauftragten einen Killer – der sich allerdings als Blender entpuppte. Statt zu töten, kassierte er nur das Geld. Das Trio landete schließlich gemeinsam auf der Anklagebank – wegen Verabredung zum Mord, der Killer zusätzlich wegen Betrugs.

Nach der Untersuchungshaft zog die Ehefrau mit Einverständnis ihres Mannes wieder in die gemeinsame Wohnung. Der Mann stellte einen Antrag auf Zulassung zur Nebenklage.

Entscheidung: Das LG Ansbach gab dem Antrag statt – auch wenn der klassische Weg nach § 395 Abs. 1 StPO versperrt war. Denn der Mordplan hatte nie das Versuchsstadium erreicht. Das Gericht bejahte aber § 395 Abs. 3 StPO: Bei schweren Folgen der Tat könne eine Nebenklage zur Wahrnehmung der Interessen des Geschädigten geboten sein.

Das Rechtsgut „Leben“ sei in besonderem Maß betroffen – auch ohne konkrete Gefährdung. Die besondere persönliche Situation – gemeinsame Kinder und Vermögen mit der Ehefrau – rechtfertige die Zulassung.

Mehr zur Nebenklage im Strafverfahren gibt’s hier.

Meinung und Schluss: In Sachen Eheverrat setzt dieser Fall Maßstäbe: Urlaub in Thailand, während die Liebste daheim einen Killer anheuert. Nur gut, dass der Möchtegern-Mörder lieber Kasse als Klinge machte. Trotzdem: Wer ein Leben aus dem Weg räumen will, darf nicht auf Formalitäten hoffen.

Der Nebenklägerstatus ist kein bürokratischer Bonus, sondern Ausdruck der Anerkennung von Verletzungen – auch psychischer. Wer Ziel eines Mordkomplotts wird, hat ein Recht darauf, im Gerichtssaal nicht nur Zuschauer zu sein.

Drogen, Verrat, Verzögerung

Prozess gegen Staatsanwalt G. – Drogen, Verrat und Verzögerung

Ein Strafprozess der Superlative: Ein Staatsanwalt steht in Hannover vor Gericht, weil er Ermittlungsergebnisse an eine Drogenbande verraten haben soll. Die Vorwürfe: 14 Fälle von Bestechlichkeit, Geheimnisverrat und Strafvereitelung im Amt.

Vertraulichkeit ist das Fundament staatsanwaltlicher Arbeit – doch genau die steht im Fokus eines aufsehenerregenden Strafprozesses vor dem Landgericht Hannover. Staatsanwalt Yashar G. soll mit einer Drogenbande kooperiert haben – gegen Geld. Der Prozess begann am 24. April 2025 – mit Verzögerung, aber unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen.

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„Cash gegen Gutachten“

BGH bestätigt Haftstrafe für korrupten Oberstaatsanwalt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines früheren Oberstaatsanwalts in Frankfurt im sogenannten „Abrechnungsbetrugsskandal“ wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung bestätigt. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren ist rechtskräftig (BGH, Beschlüsse vom 01.04. und 08.04.2025 – 1 StR 475/23).

Wenn aus Recht Unrecht wird – und das mitten in der Justiz. Im Frankfurter Korruptionsskandal um einen Oberstaatsanwalt hat der Bundesgerichtshof die Strafe bestätigt: sechs Jahre Freiheitsentzug und mehr als eine halbe Million Euro zurück an den Staat. Eine Ohrfeige für das Vertrauen in die Integrität der Strafverfolgung.

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Die Polizei darf nicht farbenblind sein

Verwaltungsgericht Bremen weist Polizeianwärter ab

Ein Polizeianwärter mit Farbsehschwäche ist dienstuntauglich. Das VG Bremen bestätigte die Ablehnung der Bewerbung durch die Polizei – die Anforderungen an die Farberkennung sind zwingend (VG Bremen, Beschluss vom 31.03.2025 – 6 V 481/25).

Ein grünes Auto? Oder doch blau? Wer Farben nicht sicher unterscheiden kann, wird kein Polizist – zumindest nicht in Bremen. Das VG Bremen hat die Ablehnung eines Bewerbers mit Farbsehschwäche bestätigt. Der Grund: Farbsicherheit ist Einstellungsvoraussetzung. Ein Beschluss, der für Diskussionen sorgt?

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Fallakte Nr. 0033/1: Jesus von Nazaret

Verhaftung wegen übermäßiger Nächstenliebe

Tatzeit: Nacht zum Freitag, irgendwann im Jahr 33 n. Chr.
Tatort: Garten Gethsemane, Jerusalem
Ermittlungsbehörde: Eine Truppe mit Fackeln, Schwertern und einem Mann mit extrem schlechtem Freundeskreis

Anklage: Ruhestörung durch Messias-Gehabe, Verstoß gegen das Blasphemiegesetz § 1 AT, unerlaubte Brotvermehrung

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Tritt gegen den Blitzer

Geldstrafe auch ohne Schaden – § 316 b StGB

Wer eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage umstößt, macht sich strafbar – auch ohne sichtbare Beschädigung. Das OLG Hamm entschied, dass schon die vorübergehende Funktionsunfähigkeit der Anlage ausreicht (§ 316b StGB) (OLG Hamm, Beschluss vom 01.04.2025 – 4 ORs 25/25).

Ein Wuttritt gegen den Blitzer kann teuer werden – selbst wenn nichts kaputtgeht. Das OLG Hamm hat entschieden: Wer eine Geschwindigkeitsmessanlage gezielt lahmlegt, begeht eine Straftat. Der Betroffene muss nun 1.600 Euro zahlen. Und das, obwohl das Gerät technisch einwandfrei blieb.

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„Faeser hasst Meinungsfreiheit“ (?)

Journalist wegen Bildmanipulation verurteilt

Ein Journalist wurde wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte auf X ein manipuliertes Bild von Nancy Faeser mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ gepostet (AG Bamberg, Urteil vom 08.04.2025 – 27 Cs 1108 Js 11315/24).

Meinungsfreiheit oder gezielte Verleumdung? Ein Journalist des Onlineportals „Deutschland-Kurier“ wurde verurteilt, weil er Innenministerin Nancy Faeser ein gefälschtes Zitat unterjubelte. Der Fall bewegt – nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Denn was darf Satire – und wann wird aus Kritik strafbare Schmähung?

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Heiße Sohlen – kein Schmerzensgeld für Schwätzchen am Saunaofen

Wer sich in der Sauna minutenlang auf Kunststoffmatten am 90-Grad-Ofen die Füße verbrennt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das LG Coburg entschied, dass längeres Stehen in der Sauna kein typisches Nutzerverhalten sei und der Betreiber nicht hafte (LG Coburg, 52 O 439/23 Urteil vom 19.11.2024).

Sauna und Smalltalk – keine gute Kombination, zumindest nicht direkt am Ofen. Ein Mann forderte 5.000 Euro Schmerzensgeld für Verbrennungen an den Füßen. Doch das LG Coburg winkte ab: Wer stehen bleibt, steht auf eigenes Risiko. Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.

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Wer im Schwarzen Block marschiert, verliert den Waffenschein

Die Teilnahme am Schwarzen Block der G20-Demonstration 2017 in Hamburg kann ein ausreichender Grund für den Widerruf des kleinen Waffenscheins sein. Das OVG Schleswig entschied, dass eine aggressive Grundhaltung für Zweifel an der Zuverlässigkeit nach dem WaffenG genügt (OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.2025 – 4 LB 37/23).

G20-Demonstration, Schwarzen Block, Verfassungsschutz – eine Kombination, die Jahre später noch Konsequenzen hat. Ein Mann verlor seinen kleinen Waffenschein, weil er 2017 an der „Welcome to Hell“-Demo teilnahm. Er zog bis vor das OVG Schleswig, doch ohne Erfolg. Wer mitmarschiert, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden später misstrauisch werden.

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