Supermarkt wirft Seniorin raus!
Ein Supermarkt darf auch einer gesundheitlich eingeschränkten Kundin Hausverbot erteilen – selbst ohne konkreten Anlass (AG München, Urteil vom 10.11.2024 – 142 C 18533/24).
Ein Hausverbot ist kein Weltuntergang – es sei denn, man wohnt direkt über dem Supermarkt. Eine Seniorin wollte sich gegen ihren Rauswurf zur Wehr setzen und klagte auf freien Zugang zu Wurst und Waren. Doch das AG München ließ keine Milde walten: Hausrecht sticht Altersbonus.
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