Wurst ablegen, Kunden anschreien

Supermarkt wirft Seniorin raus!

Ein Supermarkt darf auch einer gesundheitlich eingeschränkten Kundin Hausverbot erteilen – selbst ohne konkreten Anlass (AG München, Urteil vom 10.11.2024 – 142 C 18533/24).

Ein Hausverbot ist kein Weltuntergang – es sei denn, man wohnt direkt über dem Supermarkt. Eine Seniorin wollte sich gegen ihren Rauswurf zur Wehr setzen und klagte auf freien Zugang zu Wurst und Waren. Doch das AG München ließ keine Milde walten: Hausrecht sticht Altersbonus.

Sachverhalt

Die 77-jährige Klägerin lebte über dem Supermarkt und soll sich nach Angaben der Marktleitung regelmäßig danebenbenommen haben. Sie habe Kunden durch das Fenster beschimpft, Mitarbeiter in Gespräche verwickelt und Ware an der Frischetheke anschneiden lassen – nur um sie anschließend liegen zu lassen. Der Markt zog die Reißleine: Hausverbot.

Die Rentnerin widersprach. Sie sei gesundheitlich eingeschränkt, auf die Nähe des Marktes angewiesen und habe lediglich eine Beschwerde eingereicht – das Verbot sei reine Schikane.

Entscheidung / Auswirkungen

Das Amtsgericht München entschied trocken: Auch eine betagte Nachbarin hat keinen Anspruch auf Einlass – zumindest nicht in einen ganz normalen Supermarkt. Der Betreiber übt sein Hausrecht aus – ein sachlicher Grund ist dafür nicht erforderlich.

Etwas anderes könne bei Theatern oder Universitäten gelten – Orte von kultureller Relevanz. Doch ein Supermarkt diene nicht dem geistigen Austausch, sondern dem Kühlschrank. Und 500 Meter zum nächsten Markt seien zumutbar – auch mit Rollator.

Meinung und Schluss

Hausverbot statt Hackepeter – das muss man erstmal verdauen. Aber das Recht bleibt ungerührt: Auch wer über dem Laden wohnt, hat keinen mietrechtlichen Anspruch auf Leberwurst. Und wer sich danebenbenimmt, fliegt eben raus – egal ob mit 17 oder 77.

Vielleicht ist das Urteil eine stille Mahnung an alle Dauerquassler, Frischetheken-Schnibbler und Fensterkommentatoren dieser Republik: Auch der Supermarkt ist kein rechtsfreier Raum. Wer sich benimmt wie der Hausherr, darf sich nicht wundern, wenn der echte einen rauswirft.

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