Wer den Jugendschutz konsequent ignoriert, kann sich nicht auf rechtsstaatlichen Schutz berufen (Beschlüsse der 32. Kammer vom 24. April 2025 (VG 32 L 25/25 und VG 32 L 26/25). Das VG Berlin weist Eilantrag gegen die Sperrung von Pornoseiten zurück – mit deutlichen Worten.
Der Zugriff auf die beliebten Pornoseiten Pornhub und YouPorn bleibt in Deutschland weiterhin gesperrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Sperrverfügungen gegen deutsche Access-Provider in einem Eilverfahren bestätigt – und die Betreiberin der Plattformen scharf kritisiert. Der Fall zeigt: Wer den Jugendschutz aushebelt, verliert vor Gericht nicht nur Sympathie, sondern auch Rechte.
Sachverhalt nebst Entscheidungen
Bereits 2020 wurde die Betreiberin der Plattformen – eine zypriotische Gesellschaft – von der Landesanstalt für Medien NRW aufgefordert, pornografische Inhalte nur noch innerhalb geschlossener Benutzergruppen anzubieten. Dies dient dem gesetzlich gebotenen Schutz Minderjähriger. Trotz entsprechender Untersagung durch die Medienaufsicht und einer letztinstanzlichen Bestätigung durch das OVG NRW im Jahr 2022 (13 B 1911/21 u.a.) ignorierte das Unternehmen weiterhin sämtliche Auflagen.
Da die Betreiberin sich weder an das Verbot hielt noch die geforderte Altersverifikation einführte, ging die Medienanstalt Berlin-Brandenburg 2024 einen Schritt weiter: Sie ordnete gegenüber einer deutschen Access-Providerin an, die Seiten technisch zu sperren. Gegen diese Sperrverfügung beantragte die zypriotische Gesellschaft Eilrechtsschutz – jedoch erfolglos.
Meinung und Schluss
Die Argumentation des VG Berlin ist so trocken wie deutlich: Wer sich fortgesetzt über geltendes Recht hinwegsetzt, kann keinen Rechtsschutz erwarten – jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat. Eine Partei, die beharrlich gesetzliche Vorschriften zum Jugendschutz ignoriert, kann sich nicht auf ihre eigene Dreistigkeit berufen, um weitere Rechte einzufordern.
Oder in Berliner Klartext: Wer sich selbst über Gerichtsurteile hinwegsetzt, darf sich nicht wundern, wenn die Justiz beim nächsten Mal die Tür nicht mehr aufmacht. Wer trotz Sperrung klickt, bekommt zwar vielleicht noch ein Ladezeichen – aber kein rechtsstaatliches Verständnis.