„We love Xi Jinping“ liked? Facebook-Freunde kein Sicherheitsrisiko!!!
Facebook-Kontakte müssen bei einer Sicherheitsüberprüfung nicht als „sonstige Beziehungen“ angegeben werden – können aber trotzdem zur Bewertung beitragen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2025 – 1 WB 7.24).
Der Oberstleutnant, die Likes und der „Wladimir Putin Italian Fan Club 2.0“: Was klingt wie ein schlechter Internetwitz, war Ausgangspunkt einer sicherheitsrechtlichen Debatte. Muss ein Bundeswehr-Offizier seine Facebook-Kontakte melden – besonders, wenn darunter Generäle aus Pakistan und Freundinnen aus Moskau sind? Das BVerwG sagt: Nein. Aber sicher ist sicher – ganz raus ist der Mann trotzdem nicht.
Sachverhalt
Ein Berufssoldat mit russischer Ehefrau, Schwiegermutter in Sankt Petersburg und 90.000 Euro Überweisung nach Russland wird sicherheitsüberprüft. Problematisch: Er hat 86 Facebook-Kontakte in GUS-Staaten – darunter einen pensionierten pakistanischen General – nicht im Überprüfungsfragebogen angegeben. Laut Geheimschutzbeauftragtem ein Verstoß mit Brisanz. Der Soldat sieht das anders und klagt bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Neben der Vernachlässigung der Online-Freundesliste ging es um diverse Facebook-Gruppen wie „Fans of Putin“, „Bündnis mit Russland“ oder „We love Xi Jinping“. Likes verteilte er großzügig an russische Politiker, chinesische Propagandaseiten und PEGADA-Gruppen. Gleichzeitig unterstützte er nach Kriegsbeginn ukrainische Bekannte – was seine Position zumindest ambivalent erscheinen ließ.
Entscheidung / Auswirkungen
Das BVerwG entscheidet: Facebook-Freunde sind keine „Beziehungen“ im Sinne des Fragebogens nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Der bloße Online-Kontakt – ohne nachgewiesene Kommunikation oder persönliche Nähe – begründet keine Meldepflicht.
Aber: Das heißt nicht, dass Online-Aktivitäten bedeutungslos wären. Sie dürfen bei der Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden – insbesondere bei auffälligen Likes, Gruppenmitgliedschaften und familiärer Anbindung an Staaten mit Spionagerisiko. Der Geheimschutzbeauftragte behielt also im Ergebnis recht, wenn auch nicht in jedem Detail.
Meinung und Schluss
Wer den „We love Xi Jinping“-Button klickt, steht nicht automatisch unter Generalverdacht – aber der Geheimschutz schaut trotzdem hin. Gut so. Denn Staatsloyalität misst sich nicht nur an der Uniform, sondern auch am digitalen Erbe. Das Urteil des BVerwG bringt Klarheit: Man muss keine Freundeslisten ausdrucken – aber ganz egal ist das Online-Gewusel eben auch nicht.
Die Bundeswehr darf sensible Posten nicht mit Leuten besetzen, die im Newsfeed zwischen russischen Siegesparaden und prochinesischen Gruppen baden gehen. Und wer in einem Überprüfungsbogen mehr auslässt als ein Schüler in der Matheklausur, sollte sich nicht wundern, wenn der Dienstherr skeptisch wird. Facebook ist kein Geheimdienst, aber eben auch kein Geheimtipp.
Was der Bundeswehrsoldat da an Freunden hat, ist schon seltsam und ich finde auch, sicherheitsrelevant.
Warum er das bei der Sicherheitsüberprüfung nicht erwähnt hat ist klar, aber wie blauäugig war er denn, wenn er dachte, damit durchzukommen, hat er nicht gewusst, dass die staatlichen Überwachungsorgane ihn genauer überprüfen.
Mein Gott, Facebook ist die größte Spionage Plattform überhaupt. Facebook Freundeslisten sind die ersten Dinge, die staatliche Spionageorgane durchsuchen, um an weitere Durchsuchungserlaubnisse zu kommen.
Der scheint sehr naiv zu sein.
Es ist schon erstaunlich… finde ich auch!