BND mauert bei Fix-und-Foxi-Akten

Spionage mit Sprechblase? BND und die Fix-und-Foxi-Akten

Der BND darf einem Journalisten die Einsicht in Akten über den Comic-Verleger Rolf Kauka verweigern – wegen Quellen- und Methodenschutz (BVerwG, Urteil vom 30.04.2025 – 10 A 1.24).

Fix und Foxi auf geheimer Mission? Ein Journalist wollte wissen, ob Comic-Erfinder Rolf Kauka mehr als nur bunte Hefte lieferte – nämlich Dienste für den BND. Doch der Geheimdienst verriegelt die Akten. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden: Die Sprechblase bleibt klassifiziert.

Sachverhalt

Ein Reporter der „Bild“-Zeitung beantragte Einblick in Akten des Bundesnachrichtendienstes über Rolf Kauka (1917–2000), den Schöpfer von „Fix und Foxi“. Seine Vermutung: Kauka könnte ein Verbindungsmann gewesen sein, sein Verlag eine Tarnhülle für nachrichtendienstliche Operationen.

Der BND ließ sich nicht darauf ein. Ausgewählte Teile der Akten wurden freigegeben, der Großteil blieb jedoch mit Verweis auf Quellenschutz, geheimdienstliche Methoden und den Schutz der Identität eigener Mitarbeiter gesperrt. Das Bundeskanzleramt legte eine sogenannte Sperrerklärung nach § 99 VwGO vor. Damit durfte nur ein Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts Einsicht nehmen – im sogenannten In-camera-Verfahren.

Entscheidung / Auswirkungen

Der Fachsenat bestätigte die Sperrerklärung: Die betroffenen Unterlagen enthalten laut Gericht Informationen, die Rückschlüsse auf aktuelle Arbeitsweisen des BND zulassen. Zudem enthielten sie private und dienstliche Daten von Personen, die an geheimdienstlichen Maßnahmen beteiligt waren.

Die Klage auf vollständige Akteneinsicht sei daher abzuweisen. Das Prüfprogramm des § 99 VwGO stimme faktisch mit dem Bundesarchivgesetz überein – und wenn sich der Fachsenat auf Geheimschutz beruft, bleibt der Zugang verwehrt. Punkt.

Meinung und Schluss

Fix und Foxi als Tarnprojekt? Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Der BND schweigt – und das Gericht schützt das Schweigen. Dass Journalisten Aufklärung versuchen, ist legitim. Dass der Staat dabei nicht alles offenlegt, ist erwartbar. Nur: Wenn sogar Comiczeichner zu Schattenfiguren werden, wirkt der Geheimschutz irgendwann wie ein Selbstzweck mit Bundesadler.

Das Urteil zeigt, wie eng das Korsett der Auskunftsrechte geschnürt ist, sobald das Wort „Nachrichtendienst“ fällt. Und manchmal bleibt die Antwort auf eine berechtigte Frage eben nur: Geheim. Oder wie Kauka es gezeichnet hätte: „Pssst!“

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