Böhmermann doxxt, der Gebührenzahler zahlt.
Willkommen in der „Clownswelt“.
Doxing live im ZDF? Die öffentliche Enttarnung eines anonymen YouTubers durch Jan Böhmermann sorgt für Kritik – und stellt die Frage: Ist das noch Satire oder bereits ein Verstoß gegen § 126a StGB?
Am 09. Mai 2025 hat Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ die Identität des anonymen YouTubers hinter dem Kanal „Clownswelt“ offengelegt. Dabei nannte er Name, Wohnort und beruflichen Hintergrund – und setzte sich dem Vorwurf des Doxings aus. Wer bezahlt das? Wir – per Rundfunkbeitrag. Doch leistet man dadurch Beihilfe zu einer Straftat?
Verachtet Böhmermann chronisch die Menschenwürde anderer?
Sachverhalt
Doxing (auch Doxxing) bezeichnet das gezielte Sammeln und anschließende Veröffentlichen personenbezogener Daten – mit dem Ziel, die Betroffenen bloßzustellen, einzuschüchtern oder sie Angriffen auszusetzen. In Deutschland ist Doxing seit 2021 durch § 126a StGB strafbar. Strafbar ist das Veröffentlichen personenbezogener Daten, wenn dies dazu bestimmt ist, jemanden einer rechtswidrigen Tat auszusetzen.
Im Fall „Clownswelt“ führte Böhmermann auf, wer sich hinter dem anonymen YouTube-Kanal verbirgt – samt Klarnamen, Wohnort und Beruf. Die Informationen mögen teils öffentlich auffindbar gewesen sein, wurden aber durch ihre gebündelte Präsentation in einem reichweitenstarken Format zur gezielten Bloßstellung.
öffentlich-rechtliche Reaktion
Das ZDF teilte mit, dass die Sendung juristisch geprüft worden sei. Doch ob eine Prüfung allein genügt, um strafrechtliche Relevanz auszuschließen, ist fraglich. Der Eindruck bleibt: Hier wurde ein digitaler Pranger errichtet – zur besten Sendezeit und mit öffentlicher Finanzierung.
Meinung und Schluss
Böhmermann doxxt, der Gebührenzahler zahlt. Willkommen in der „Clownswelt“. Als Jurist frage ich mich: Wenn § 126a StGB Doxing unter Strafe stellt, warum darf dann ein GEZ-finanzierter TV-Clown anonym bleibende Kritiker öffentlich brandmarken – ohne Konsequenzen?
Ich soll also mit Zwangsbeiträgen Inhalte finanzieren, deren rechtliche Grauzone man nur als Nebelkerzenfeld bezeichnen kann? Mein alter Beitrag über Böhmermann und die Ziegen hat ihm schon schlechtes Niveau mit Menschenverachtung ausgesprochen. Heute ist es ein identifizierendes Datenpranger-Special mit rechtlich zweifelhafter Grundlage – aber mit öffentlicher Finanzierung.
Satire darf viel. Aber nicht alles. Die “Art verbaler” Lynchjustiz (Zitat: RA Dr. Strate, HH) geht auf keine Kuhhaut mehr. Wir zahlen und Böhmermann verwechselt Humor chronisch mit Beleidigung und hat das Prinzip der Menschenverachtung tief verinnerlicht.