Die Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Lehrtätigkeit eines Realschullehrers nicht als vordienstzeitrelevante Erfahrung im Sinne des Besoldungsrechts anzuerkennen. (VG Aachen, Urteil vom 20.01.2025 – 1 K 2377/23).
Cocktailkurse bringen keine höhere Besoldung für einen Lehrer. Warum eigentlich nicht?
Zusatzqualifikation eines Lehrers? Cocktails mixen! weiterlesen