“Das Prinzip der freien Advokatur entfaltet rechtsstaatlich gebotene Beistandsschaft, um den Bürger vor Fehlentscheidungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu bewahren, ihn vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern und die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes zu schützen.“
Dieses wird in den kommenden Jahren wichtiger denn je.
Ich wünsche Ihnen einen guten Übergang ins neue Jahr!
Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke
Das kriminologische Forschungsinstitut Hannover hat mehr als 230 Ermittlungsakten ausgewertet und nichts Spektakuläres gefunden. Danach scheint es so, dass Rocker doch weniger kriminell seien als gedacht. Aber es wird auch ein interessanter Vergleich gezogen: Was haben Rocker mit englischen Internaten zu tun. 😉
Was sind das für Diskussionen, die geführt werden? Die Regierung erklärt, es sei da draußen ein gefährliches Virus. Andere sagen, dass das gar nicht so sei oder dass das Virus erfunden sei. Und jetzt steht neben der Diskussion, ob es ein SEIN oder NICHTSEIN gibt, auch noch die Angst vor Stigmatisierungen und Pflichten hinzu.
Präsident Putin hat sich mit einer Unterschrift unter einem neuen Immunitätsgesetz dauerhaft den Schutz vor einer Strafverfolgung gesichert. Das Gesetz wurde am 22.12.2020 veröffentlicht. Danach muss auch seine Familie nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt nicht mit Ermittlungen rechnen, falls mal die Opposition an die Macht kommt.
Die Berliner Polizei überprüft angeblich einen Kollegen, der womöglich unter dem Vorwand eines ausgedachten Einsatzes nach Mecklenburg-Vorpommern reisen wollte – und damit gegen Corona-Regeln verstoßen hätte.
Messengerbetreiber sollen bald in Fällen nach dem neuen § 169 Telekommunikationsgesetzes (TKG) neben dem Nutzernamen für Behördenanfragen auch die Kennung speichern, unter der sie den Account führen. Doch der Entwurf hat es in sich.
Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen „anderen” Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt.
Die Befugnis, sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, entfällt nicht dadurch, dass der Nebenkläger in der Hauptverhandlung die Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit (§ 3 JGG) des Angeklagten in Zweifel ziehende Anträge stellt und letztlich des- sen Freispruch erstrebt. (Leitsatz BGH Beschluss vom 1. September 2020 – 3 StR 214/20)
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 26. August 2020 über die Revision des Angeklagten aus Rostock, der als Neurochirurgisch unnötige und fehlerhafte Operationen durchgeführt hatte. Die Anklage warf dem nun mit Berufsverbot belegten Mediziner eine schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB vor. Nun verwarf der BGH die Revision des ehemaligen Arztes als unbegründet.
Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Verstoßes gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz verurteilt. Von Strafe hat es abgesehen. Zuvor hatte es das Verfahren wegen der gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung eingestellt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. (Urteil BGH vom 20. August 2020 – 3 StR 40/20)
Der Gesetzgeber hat sich im Vereinsgesetz dafür entschieden, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine auch durch nicht verbotene Teilorganisationen zu verbieten. Hintergrund sind Auseinandersetzungen um die „Kutten“ von Motorradclubs, die teilweise verboten worden sind, aber von nicht verbotenen „Chaptern“ weiter benutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu nun entschieden. Die Entscheidung ist schwammig und im Endeffekt bleibt alles verboten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass ein Touchscreen zur Fahrzeugbedienung ein elektronisches Gerät ist – und damit unter den “Handyparagraphen” § 23 StVO fallen kann.
Der Prozess um den Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke birgt nicht nur politischen Zunder, sondern trübt auch das Verhältnis zwischen einem Gericht und dem Organ der Rechtspflege. RA Hennig wurde von der Pflichtverteidigung entbunden. Er ist nun raus! Was ist da los und geht das noch mit rechten Dingen zu? Warum lassen sich Richter zu unprofessionellen Äußerungen hinreißen?
Verschlüsselte Kommunikation stellt die Verfolgungsbehörden eigentlich vor große Probleme. Ich sage “eigentlich”. Anscheinend scheinen auch diese Mauern löchrig. Die Tagesschau berichtete, dass nach Recherchen von WDR und BR das BKA doch längst schon Chats über WhatsApp mitlesen könne und das über eine reguläre Funktion.