Der Sinn der freien Advokatur

Das Prinzip der freien Advokatur entfaltet rechtsstaatlich gebotene Beistandsschaft, um den Bürger vor Fehlentscheidungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden zu bewahren, ihn vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern und die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes zu schützen.

Dieses wird in den kommenden Jahren wichtiger denn je.

Ich wünsche Ihnen einen guten Übergang ins neue Jahr!

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

www.Penneke.de

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