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Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß

Der Gesetzgeber hat sich im Vereinsgesetz dafür entschieden, die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine auch durch nicht verbotene Teilorganisationen zu verbieten. Hintergrund sind Auseinandersetzungen um die „Kutten“ von Motorradclubs, die teilweise verboten worden sind, aber von nicht verbotenen „Chaptern“ weiter benutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu nun entschieden. Die Entscheidung ist schwammig und im Endeffekt bleibt alles verboten.

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Wie sieht es jetzt mit dem Kennzeichenverbot aus?

Hells Angels, Bandidos und Gremium
Das Innenministerium und das Justizministerium haben nachstehende Handlungsempfehlungen zum Kennzeichenverbot von Rockergruppierungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgelgt. Im April 2017 hatte ich eine Anfrage an das Ministerium gestellt. Hier ist ein Auszug aus der Antwort.

Demnach soll jegliche öffentliche Verwendung charakteristische wiederzuerkennender Abzeichen verbotener Rockergruppierung sowie zum Verwechseln ähnlicher Abzeichen verboten sein. Wie sieht es jetzt mit dem Kennzeichenverbot aus? weiterlesen