hausdurchsuchung

Der Strafverteidiger in der nächtlichen Polizeikontrolle

Verhält sich ein Verteidiger eigentlich auch so, wie er es seinen Schützlingen auch immer vorbetet?

In der Nacht zu heute hatte ich mal wieder den Test. 😉

Mit einem Freund fuhr ich die Strandstraße in Rostock entlang. Auf der gegenüberliegenden Linksabbiegerspur am Speicher stand eine Polizei”wann” und wollte abbiegen.

Sie bogen aber nicht ab, sondern nahmen die Verfolgung meiner Person auf. 🙂 Irgendwann hatten Sie mich nach ca. zwei Kilometer eingeholt. Es folgte eine kurze Fahrt neben mir, denn die Straße ist zweispurig. Ich sagte noch, dass die uns jetzt gewiss gleich anhalten werden.

Immerhin ist es interessant, dass ich die zwei Kilometer mit 53 km/h nahm und die Beamten doch erst noch nach links hätte abbiegen, auf dem dortigen Parkplatz drehen und dann die Lichtzeichenanlage hätten abwarten müssen. Zudem erscheint hier eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Betracht zu kommen, die ohne Sondersignal geschehen sein muss. Wir wollen aber nicht kleinlich sein.

Ich wurde auf den Parkplatz des Matrosendenkmals geleitet und einer “allgemeinen Verkehrskontrolle” unterzogen. Führerschein und sonstige Papiere wurde abgefragt und vorgelegt.

Dann bekam ich diese wieder und wurde von der Beamtin gefragt, ob ich in den letzten Stunden etwas an Alkohol getrunken hätte. Wahrheitsgemäß übermittelte ich mein “NEIN”.

Es folgte die Frage, ob ich bereit wäre eine freiwillige Atemalkoholkontrolle an mir vornehmen zu lassen. Ich beantwortete diese doch sehr höflich – und vor allem durch eine junge Polizistin 😉 – gestellte Frage mit einem klaren “NEIN”.

Die Reaktion der Beamtin: “Das konnte ich mir denken.”

Ich durfte weiterfahren. 🙂 Sie hat ordentliche Arbeit gemacht. 😉

Thomas Penneke

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