Aufruhr im Lübcke-Mord-Prozess – Pflichtverteidiger RA Hannig entbunden

Der Prozess um den Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke birgt nicht nur politischen Zunder, sondern trübt auch das Verhältnis zwischen einem Gericht und dem Organ der Rechtspflege. RA Hennig wurde von der Pflichtverteidigung entbunden. Er ist nun raus! Was ist da los und geht das noch mit rechten Dingen zu? Warum lassen sich Richter zu unprofessionellen Äußerungen hinreißen?

“Hannig hatte am Montag mit mehreren Anträgen für Aufruhr gesorgt, die offenbar weder mit Stephan E. noch mit dessen zweitem Verteidiger, Mustafa Kaplan, abgesprochen gewesen waren. Dabei hatte der Dresdener Anwalt unter anderem auf vermeintlich krumme Geschäfte Walter Lübckes abgehoben, die in seinen Augen auf eine „ganz andere Tatmotivation“ hindeuten könnten, als bisher angenommen.” so beschreibt es die FAZ am 28.7.2020 in ihrer online-Ausgabe.

Soweit geht die Entpflichtung in Ordnung. Wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist, dann bleiben Verteidiger und Angeklagter nicht durch die “Pflicht” weiterhin verbunden.

Der Vorsitzende Richter des Staatsschutzssenats sei „sprachlos“ gewesen. So habe er es zumindest entäußert. Dann habe der Richter mit der Hand auf den Tisch gehauen und gemeint, dass die Anträge schon handwerklich „gequirlter Unsinn“ seien, keiner von ihnen habe Aussicht auf Erfolg. Ob er eigentlich wisse, dass er dem Angeklagten schade, will er von dessen Verteidiger erklärt haben.

Ich verstehe die Verteidigungsstrategie des Strafverteidigers zunächst nicht, wenn man doch den Schuss auf den Regierungspräsidenten Walter Lübcke, den anderen Angeklagten zuschreiben will. So habe ich es jedenfalls der Presse entnommen.

Aber die “Intervention” des Vorsitzenden Richters ist nicht nur für einen Richter unprofessionell, sondern in meinen Augen auch schäbig. Das ist ein Vorführen des Kollegen, dass die Anwaltschaft nicht aus den Augen verlieren sollte. Wenn das Schule macht, dann macht ein Vorsitzender dem Angeklagten den Verteidiger madig, damit er ihn mit Hilfe des Angeklagten aus dem Gerichtssaal kegeln kann.

Auch hier am Landgericht wandte sich jüngst ein Vorsitzender Richter direkt an den Angeklagten und meinte es besser zu wissen, dass er nicht ordentlich verteidigt sei.

Selbst habe ich eine solche Ansage auch schon erlebt und zwar wagte es ein Richter meinem schweigenden Mandanten zu sagen, dass er doch reden solle. Ich entgegnete dem “Kollegen” Richter, dass der Angeklagte ordentlich verteidigt sei und diese Verteidigung auch so abgesprochen, sowie, dass er von mir umfangreich aufgeklärt wurde.

Der Richter meinte ausrufen zu müssen, dass er bezweifle, dass der Angeklagte richtig verteidigt sei. Daraufhin ergoss sich eine Wut des Richters, weil ich dem Angeklagten zu verstehen gab, dass er alles, was der Richter “absondern” sollte, bei ihm im linken Ohr rein und aus dem rechten Ohr raus solle. Der Angeklagte tat dem auch so.

Nach seinem Erguss meinte der Richter, dass ich jetzt einen Befangenheitsantrag stellen könne. Das wäre ihm sowieso egal. Er setze das Verfahren jetzt aus und ab der nächsten Woche sei er sowieso an einem anderen Gericht.

Warum machen Richter so einen Quatsch??? Obacht, liebe Anwaltschaft!

Thomas Penneke

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