Schlagwort-Archive: Thomas Penneke

Weitergabe von Unterlagen an inhaftierten Mandanten

Post Thomas Penneke Strafrecht Rostock Verteidiger RechtsanwaltGibt ein Rechtsanwalt einen an seinen in U-Haft befindlichen Mandanten gerichteten Brief des Hauptbelastungszeugen, der für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen von Bedeutung ist, im Rahmen seiner Tätigkeit als Verteidiger an den Gefangenen weiter, handelt er nicht unbefugt i.S.d. § 115 OWiG. (OLG Karlsruhe Beschluss vom 3.2.14 – 2 (6) SsBs 628/13 – AK 166/13). Weitergabe von Unterlagen an inhaftierten Mandanten weiterlesen

Bitte oder Vorführung?

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 1Ich musste eben herzlich lachen. Mein Mandant rief mich an und teilte mir mit, dass er an einem Gutachten des Gerichts teilnehmen “muss”. Ich sagte ihm, dass er das nicht müsse und ich das dem Gericht auch mitteile, dass er nicht daran teilnimmt. Es geht um die Begutachtung §§ 21, 20 StGB. Er hat Angst und teilt mir mit, dass ihm ansonsten “Zwang” angedroht worden sei. Ich bat um Übersendung des Schreibens an ihn, auf welches er sich bezog.  Bitte oder Vorführung? weiterlesen

Im Deal müssen Bewährungsauflagen besprochen sein

Thomas Penneke Rostock Penneke GerichtsentscheidungBundesgerichtshof: Die Verhängung einer Bewährungsauflage gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und unterliegt im Beschwerdeverfahren der Aufhebung, wenn der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, nicht auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 – 4 StR 254/13).

 

In einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2014 – 4 StR 148/14:

“[…]

3. Die gemäß § 305a StPO zulässige Beschwerde gegen den Bewährungsbeschluss nach § 268a StPO ist überwiegend begründet. Im Deal müssen Bewährungsauflagen besprochen sein weiterlesen

Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren

Thomas Penneke PflichtverteidigungGeht es bei dem Beschluss um einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, denn ist ein Verteidigerbeistand zur Erlangung von Akteneinsicht und Beratung über Sach- und Rechtsfragen sowie schriftsätzlichen Stellungnahmen gegenüber dem Gericht nicht in gleichem Maße erforderlich wie ein Verteidigerbeistand in der  Hauptverhandlung des Erkenntnisverfahrens. Es kommt alleine darauf an, ob die Beurteilung des Widerrufsgrundes und der Frage, ob gemäß § 56 f Abs. 2 StGB möglicherweise von einem Widerruf abgesehen werden kann, besondere Schwierigkeiten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bietet, die die Beiordnung eines Verteidigers geboten erscheinen lässt. Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren weiterlesen

Anfangsverdacht muss tragfähig begründet sein

Penneke GerichtsentscheidungDie bloße Vermutung genügt nicht, wenn die Wohnung eines Betroffenen als Beschuldigter durchsucht werden soll. Der angenommene Anfangsverdacht muss immer tragfähig begründet sein. Für einen Durchsuchungsbeschluss ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung erforderlich, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken sowie eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (BVerfG, 2 BvR 2030/04, Beschluss vom 03.Juli 2006, Juris, Rn. 13, Gründe IV. 1. a). Anfangsverdacht muss tragfähig begründet sein weiterlesen

Niemals ohne Strafverteidiger

Thomas Penneke HauptverhandlungMan kann es von der Kanzel predigen, man kann es an Wände sprühen und man kann es versuchen in die Gehirne der Betroffenen zu brennen……… Es passiert immer wieder, dass, erst wenn die Kacke am Dampfen ist, der Strafverteidiger eingeschaltet wird. So geschah es in einem anonymen Fall an einem unbekannten Ort.  Niemals ohne Strafverteidiger weiterlesen