Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Anklage wegen Rechtsbeugung gegen einen Weimarer Amtsrichter erhoben. Der Richter hatte im vergangenen Jahr eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen zur Eindämmung von Corona-Infektionen getroffen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Weimarer Richter vor, als Familienrichter im April 2021 willkürlich einen Beschluss erlassen zu haben, für den er nicht zuständig gewesen sei.
So schnell kann es gehen?
Der Angeschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft mehrere elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen haben. Ihm sei es darum gegangen, “die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen”.
Aber es kommt wohl noch dicker!
Dem Richter wird außerdem zur Last gelegt, aktiv nach Eltern gesucht zu haben, die die Maskenpflicht in Schulen kritisch sahen.
Und !!!
Zudem soll der Richter sichergestellt haben, “dass die Ergebnisse der später in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten seinen Vorstellungen entsprechen”, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Strafe?
Sollte der Richter verurteilt werden, drohen ihm ein bis fünf Jahre Freiheitsstrafe § 339 StGB. Dann wäre er auch kein Richter mehr.