wann verjährt eine straftat

Weimarer Amtsrichter angeklagt – Warum?

Die Staats­an­walt­schaft Er­furt hat An­kla­ge wegen Rechts­beu­gung gegen einen Wei­ma­rer Amts­rich­ter er­ho­ben. Der Rich­ter hatte im ver­gan­ge­nen Jahr eine um­strit­te­ne Ent­schei­dung gegen die Mas­ken­pflicht an zwei Schu­len zur Ein­däm­mung von Co­ro­na-In­fek­tio­nen ge­troffen.

Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Weimarer Richter vor, als Fa­mi­li­en­rich­ter im April 2021 will­kür­lich einen Be­schluss er­las­sen zu haben, für den er nicht zu­stän­dig ge­we­sen sei.

So schnell kann es gehen?

Der Angeschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft mehrere elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen haben. Ihm sei es darum gegangen, “die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen”.

Aber es kommt wohl noch dicker!

Dem Richter wird außerdem zur Last gelegt, aktiv nach Eltern gesucht zu haben, die die Maskenpflicht in Schulen kritisch sahen.

Und !!!

Zudem soll der Richter sichergestellt haben, “dass die Ergebnisse der später in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten seinen Vorstellungen entsprechen”, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Strafe?

Sollte der Richter verurteilt werden, drohen ihm ein bis fünf Jahre Freiheitsstrafe § 339 StGB. Dann wäre er auch kein Richter mehr.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert