Archiv der Kategorie: Strafrecht

Nachstellen und Führerschein

Führerschein Das Oberverwaltungsgericht Münster  hat in einem Beschluss vor über einem Jahr (Beschl. vom 28.2.2013 – 16 B 1416/12) sich zum Entzug der Fahrerlaubnis erklärt. Der Entzug bei dem Betroffenen erfolgte wegen einer “psychischen Beeinträchtigung”. Das Oberverwaltungsgericht sagte aber, dass dies nur (!) bei einer Gefahr für den Straßenverkehr in Betracht kommt. Nachstellen und Führerschein weiterlesen

Wahlfeststellung in der Anklage verfassungsgemäß ?

Wer die Wahl hat, hat
Wer die Wahl hat, hat

Zweiter Strafsenat des Bundesgerichtshofs bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Wahlfeststellung Beschluss vom 28. Januar 2014 – 2 StR 495/12 (Ausgangsinstanz: Landgericht Meiningen – 110 Js 19 545/12 – 1 KLs – Entscheidung vom 30. Mai 2012). Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision eines Angeklagten, der vom Landgericht Meiningen “wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei” in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden war, die Verhandlung unterbrochen und bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob sie sich seiner Rechtsansicht anschließen, wonach die so genannte “ungleichartige Wahlfeststellung” gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Strafgesetzen (Art. 103 Absatz 2 Grundgesetz) verstößt. Wahlfeststellung in der Anklage verfassungsgemäß ? weiterlesen

Ein Fahrtenmesser ist keine Waffe nach § 30 a BtMG

MesserEin Fahrtenmesser stellt keine Waffe im Sinne des § 30 a BtMG dar. Zumindest muss ein erkennendes Gericht dies ausreichend begründen, warum es der Meinung ist, dass es sich um eine Waffe handelt und somit der Angeklagte in den „Genuss“ der hohen Strafandrohung von mindestens 5 Jahren kommen „darf“. Der Bundesgerichtshof sagt hierzu in dem Beschluss vom 8. Januar 2014 (5 StR 542/13): Ein Fahrtenmesser ist keine Waffe nach § 30 a BtMG weiterlesen

Vorsicht in der Wortwahl in politischen Leserbriefen

leserbriefeIch rate zur Vorsicht in der Wortwahl in politischen Leserbriefen. Im vorliegenden Fall ging es nicht um einen Leserbrief gegenüber eine allgemeinen Zeitung, die jedermann kaufen kann. Hier ging es um einen Leserbrief zu einer Diskussionsdebatte innerhalb eines Vereines mit einer begrenzten Mitglieder- und somit Leseranzahl. Es ging um eine Burschenschaft. Vorsicht in der Wortwahl in politischen Leserbriefen weiterlesen

Hausdurchsuchung bei Herrn Edathy (SPD) wegen Kinderpornos

Herr Edathy!

Besitzen Sie wirklich Kinderpornos? Ich beziehe mich hierbei auf die Berichterstattung des NDR unter: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/edathy133.html

Haben Sie Ihr Mandat niedergelegt, damit Ihre Immunität nicht in einem Verfahren aufgehoben werden muss? Bestimmt haben Sie es aus wirklichen gesundheitlichen Gründen getan und nicht, damit Ihre Kollegen Abgeordneten irgendeinen Inhalt aus der Ermittlungsakte erhält….. Ich glaube an Sie!

Was sagt die Sozialdemokratie hierzu? Es ist bestimmt nur ein Ausrutscher, wenn der Verdacht sich bestätigen sollte …… Ich glaube an Sie!

Wie gehts der Familie mit diesem Vorwurf? Ich hoffe, dass Ihre Familie sehr stark ist.

Warum um Himmelswillen befinden Sie sich im Ausland? Seien Sie vorsichtig! Das könnte den Haftgrund der Fluchtgefahr begründen (kostenloser Rat von mir).

Die Fragen können Sie gern per PN beantworten und an post@penneke.de senden.

Letztere Frage nebst Antwort dürfte die Staatsanwaltschaft brennend interessieren….

Herzlichst Ihr Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

BtMG – Café – Strafverteidiger Penneke erzielt Einstellung

20. Februar 2013 (Verhaftung):

Einem Cafe-Besitzer wird der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Mit ins Boot wurde meine Mandantin durch die Staatsanwaltschaft gezogen. Obwohl sie umfangreich geständig sich einließ, wurde sie mit dem Hauptverdächtigen angeklagt und zwar mit 11 Anklagepunkten. Sie hatte sich leider vorher noch keines Verteidigers versehen und ging ohne Beistand zu den  Vernehmungen und redete sich um Kopf und Kragen.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/haftbefehl-gegen-drogendealer-der-in-caf–handelt,10809148,22003412.html

Juli 2013 (Anklage):

Die Anklage gegen den Cafe-Besitzer und meine Mandantin wird erhoben. Insgesamt handelte es sich um 18 Anklagepunkte von denen 11 Vorwürfe meine Mandantin betrafen. Ich werde von der Angeklagten mit der Verteidigung beauftragt.

6. August 2013 (Prozessauftakt und Urteil/Einstellung):

Zum Prozessauftakt schwiegen die Angeklagten. Es folgte ein Deal. Der eine Angeklagte wurde letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen meine Mandantin wurde gegen Auflagen  eingestellt.

 

Das war ein kurzer Prozess!

Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

 

 

Drogenbandenprozess Landgericht Schwerin

Februar 2012

Im Februar 2012 erfolgte die Festnahme der Beschuldigten.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen189.html


Oktober 2012

Der Prozessauftakt war damit gekrönt worden, dass ich als zweiter Verteidiger in das Verfahren kam. Der Prozess begann am Landgericht Schwerin. Die Anklage führte die Staatsanwaltschaft Schwerin. Es fanden Gespräche statt an deren Ende ein “Deal” für meinen Mandanten stand, der ihn ca. 10 Jahre hinter Gittern bringen sollte.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogendealer103.html

Februar 2013 (Heiratsantrag im Gericht – solche Momente sind recht selten an einem Gericht)

Der Prozess dauerte schon bis in den Februar 2013 hinein. Der Vorsitzende Richter wollte die schon seit Jahren bestehende Verlobung zwischen meinem Mandanten und der Zeugin nicht wahrhaben, da mein Mandant zum Zeitpunkt der Verlobung noch nicht rechtskräftig geschieden gewesen war. Leider ist eine solche Verlobung in der Zeit einer noch bestehenden Ehe sittenwidrig. In der Verhandlung erneuerte mein Mandant dann (sehr zum Erstaunen der Kammer) seinen Heiratsantrag. Die Zeugin wurde zunächst aus dem Zeugenstand entlassen, weil sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO berufen hatte. Dinge passieren ….. 🙂
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Romantisch-Heiratsantrag-im-Gerichtssaal
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Wende-im-Drogendealerprozess-Kommen-die-Angeklagten-frei

April 2013

Nach etlichen Gesprächen zu einem möglichen Deal erfolgten die Geständnisse der Angeklagten soweit es was zu gestehen gab. Die Staatsanwaltschaft hatte hier bei einigen Treffen ein “Geschäft” gewittert, welches sich jedoch im Zuge der Hauptverhandlung und Vernehmungen von Zeugen nicht als haltbar bewies und durch die Angeklagten aufgeklärt werden konnte.
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Knoten-geplatzt-Angeklagte-aeusserten-sich-vor-Gericht

Mai 2013

Es erfolgte eine Verurteilung meines Mandanten zu 5 Jahren und 11 Monaten. Ein Verfall wurde ebenfalls angeordnet. Diesem nunmehr rechtskräftigen Urteil gingen viele „Deal“-Verhandlungen voraus. Dem Gericht machte es die Verteidigung nicht leicht. Die Verurteilten haben keine Namen von Lieferanten und Abnehmern nennen müssen. Mit dem „Ergebnis“ kann man – in Anbetracht der schweren Vorwürfe – zufrieden sein. Im Übrigen wurden hier gleich noch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) abgeurteilt.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen239.html
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Landgericht-verhaengt-Haftstrafen-fuer-drei-Drogendealer

Feuer legen aus Liebeskummer (3)

Beteiligte:

  • Landgericht Hamburg
  • Staatsanwaltschaft Hamburg
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thomas Penneke

Februar 2011 bis 4. März 2011 (Prozess und Urteil):

Der Prozess vor der großen Kammer des  Landgerichts Hamburg verlief mit vielen Emotionen seitens des Angeklagten. Dieser brach bei seinem umfangreichen Geständnis nach dem ersten Satz in Tränen aus. Nicht um sein eigenes Schicksal zu bemitleiden, sondern er litt innerlich darüber, was er mit dem Feuer anderen angetan hat. Nach diesem ersten Satz und seinem Tränenausbruch verabreichte der anwesende Pfleger der Psychiatrie ihm ein  beruhigendes Mittel. Er wurde immer ruhiger. Und wenn ich das so schreibe, dann meine ich auch: immer ruhiger. Die Sprache wurde zum Schluss verwaschener, so dass das Gericht und ich den Pfleger befragten, welches Mittelchen er denn da bekommen habe. Es handelte sich dabei um Tavor (Info:http://de.wikipedia.org/wiki/Lorazepam ).

Der Gutachter wurde nach Erstattung seines Gutachtens entlassen und ein neuer Gutachter beauftragt. Der erste Gutachter war der Meinung, dass ein junger Mensch mit einem Drogenproblem unbedingt in die Psychiatrie und nicht in die Entzugsklinik gehöre. Er war auch der Meinung, dass der Angeklagte empathielos sei. Das war ein Witz, nachdem wir live in der Verhandlung erleben durften, wie die Empathie aus dem Angeklagten „sprudelte“ bis er sein Mittelchen bekam. Der zweite Gutachter stellte das erste Gutachten erwartungsgemäß in Zweifel. Am Ende wurde, wie von mir in Verteidigungsabsicht verfolgt, die Schuldunfähigkeit festgestellt, aber die Einweisung in eine Psychiatrie nicht angeordnet. Stattdessen erfolgte die Einweisung in eine Entzugsanstalt. Eine Gefängnisstrafe wurde nicht ausgeurteilt.

http://www.bild.de/regional/hamburg/schaden/feuer-legen-aus-liebeskummer-16369106.bild.html

Feuer legen aus Liebeskummer (2)

Oktober 2010 bis Dezember 2010:

Der Verdächtige wurde in der Untersuchungshaft auf seinen „Geisteszustand“ untersucht. Ein Gutachter (mit dem ich noch öfter
zu tun haben sollte) stellte fest, dass der Tatverdächtige eine Persönlichkeitsstörung habe und abhängig von Betäubungsmitteln sowie Alkohol sei. Zur Begutachtung riet ihm sein vom Gericht beigeordneter Anwalt. Zwischenzeitlich wechselte der Tatverdächtige zu einem anderen Anwalt. Mit diesem war er auch nicht zufrieden und „landete“ schließlich bei mir. Ich nahm das Mandat umgehend auf. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Tatverdächtige schon gemäß § 126 a StPO in die Psychiatrie
überstellt und erwartete von dort aus seinen Prozess. Ich sichtete auch das Gutachten. In diesem wurde „festgestellt“, dass in einem Urteil gegen den Tatverdächtigen in jedem Fall eine Maßregel gemäß § 63 StPO angeordnet werden soll. Sprich: er sollte in die Psychiatrie. So etwas bedeutet für die meisten Mandanten:
lebenslänglich