Die Nutzung eines Judensterns mit Ersetzung des Worts “Jude” mit “nicht geimpft”, “AFD Wähler”, “SUV Fahrer” und “Islamophop” im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung stellt nicht ohne weiteres eine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB oder Beleidigung der unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft verfolgten Juden nach § 185 StGB dar (OLG Saarbrücken 8. März 2021 – Ss 72/20 (2/21).
Nutzung des Judensterns ist grundsätzlich nicht strafbar weiterlesen