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Bewährung für Polizisten

Das Amtsgericht Schwelm hat am 16. November 2021 zwei Polizistinnen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt. Sie sollen ihre Kollegen im Stich gelassen haben, während diese in einer Schießerei verwickelt waren (AG Schwelm, Urteil vom 16.11.2021 – 59 Ls 25/20).

Davongelaufen!

Die beiden Polizistinnen waren Anfang Mai 2020 in Gevelsberg (Nordrhein-Westfalen) zufällig während ihrer Streifenfahrt zu einer laufenden Verkehrskontrolle gekommen, wobei der dort Angehaltene das Feuer auf die Polizei eröffnet hatte. Als die beiden Polizistinnen hinzukamen, ging einer der anderen Kollegen schon getroffen zu Boden und sie rannten weg. Hierzu hätten sie auch noch ein Auto angehalten und wären mit diesem geflohen.

Hatten Todesangst

Die Polizistinnen erklärten ihr Verhalten damit, dass sie Todesangst gehabt hätten und sich daher selbst retten haben wollen.

Warum keine Deckung?

Die Todesangst beeindruckte das Gericht nicht. Das erkennende Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Polizistinnen Deckung hätten suchen und aus dieser zumindest Warnschüsse abgeben könne. Die Flucht sei kein adäquates Handeln gewesen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Schlussbemerkung: Mit einer Verurteilung zu einem Jahr und mehr verlieren die Polizistinnen als Beamte ihre Anstellung

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