Bundestag: Unschuldige sollen schneller freigesprochen werden

Die Bundesregierung will einen Riegel den langen Prozessen vorschieben, damit unschuldig angeklagte Menschen schneller freigesprochen werden können. Anwälte zögen Prozesse unnütz in die Länge, wo doch der Richter ordentlich seiner Fürsorge im Gericht gegenüber dem Angeklagten nachkäme und die Staatsanwaltschaft die Beweise ordnungsgemäß schon zusammengestellt, sowie in einer sorgfältigen Anklage dargestellt habe.

Strafprozesse sollen kürzer werden und von Anwälten nicht mehr so einfach in die Länge gezogen werden können. Das hat der Bundestag am Freitag 15. November 2019 mit der Koalitionsmehrheit von Union und SPD beschlossen. Geregelt ist das nun im Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens.

Schnellere Ablehnung von Beweisanträgen

Beweisanträge sollen schneller durch das Gericht abgelehnt werden, wenn sie unsinnig oder nicht relevant für den drohenden Freispruch des Angeklagten seien. Es seien Anwälte unterwegs, die auf dem Weg zum schnellen Freispruch des unschuldig Angeklagten Prozesse verschleppen und sogar vor der Prozesssabotage nicht zurückschrecken sollen.

Langer Prozess – Kompensation!

Bislang kann das Gericht eine Art Rabatt auf die zu verhängende Strafe gewähren, wenn der Prozess übermäßig lange dauert. Im Rahmen der Vollstreckungslösung wird dann ein gewisser Zeitabschnitt als “schon vollstreckt” angesehen und im Urteil so festgestellt.  Dies wird nun aber unwichtig, wenn unschuldig Angeklagte schneller freigesprochen werden sollen

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

www.PENNEKE.de

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