Bundeskabinett beschließt schärfere Gesetze gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus

Das Bundeskabinett hat am 19.02.2020 den Gesetzentwurf zur schärferen Bekämpfung von  Hasskriminalität und Rechtsextremismus beschlossen. Als zentrales Element des Pakets sieht der Entwurf vor, dass soziale Netzwerke künftig bestimmte strafbare Inhalte, insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen, an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Was ändert sich nun?

Die geplante Meldepflicht im Netzwerkdurchsetzungsgesetz umfasst laut Bundesjustizministerium folgende Straftaten:

  • Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 8686aStGB)
  • Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§§ 89a91 StGB) sowie Bildung und Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§§ 129 bis 129b StGB)
  • Volksverhetzungen und Gewaltdarstellungen (§§ 130131 StGB) sowie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB)
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) 
  • Bedrohungen mit Verbrechen gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (§ 241 StGB)
  • Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen (§ 184b StGB)

Um Täter schnell identifizieren zu können, müssen soziale Netzwerke auch die letzte IP-Adresse und Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt gewesen sei, mitteilen. 

Herausgabe von Passwörtern

In der Strafprozessordnung werde zudem dann klargestellt, dass die Erhebung von Nutzungs- und Bestandsdaten bei Telemediendiensten unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Telekommunikationsdiensten möglich ist. Im Telemediengesetz werde umgekehrt festgelegt, dass Telemediendienste den gleichen Verpflichtungen zur Auskunft unterliegen wie Telekommunikationsdienste. Bei besonders schweren Straftaten (§ 100b Abs. 2 StPO) soll künftig nach gerichtlicher Anordnung auch ein Zugriff auf Passwörter möglich sein.

Strafrecht wird verschärft

Weiter sieht der Entwurf Erweiterungen und Verschärfungen im Strafrecht wie folgt vor:

  • Bedrohung (§ 241 StGB): Künftig sollen auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, strafbar sein. Der Strafrahmen soll bei Drohungen im Netz bei bis zu zwei Jahren – und bei der Drohung mit einem Verbrechen, die öffentlich erfolge, bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen. Bislang sei der Strafrahmen bei Bedrohungen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, solle künftig mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.
  • Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB): Der besondere Schutz des § 188 StGB vor Verleumdungen und übler Nachrede solle ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten.
  • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB): Künftig soll auch die Billigung künftiger schwerer Taten erfasst sein, wenn diese geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies richtet sich gegen Versuche, ein Klima der Angst zu schaffen. 
  • Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB): Hier soll künftig nun auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung umfasst sein. 
  • Antisemitische Tatmotive sollen ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe in das StGB aufgenommen werden (§ 46 Abs. 2 StGB).
  • Schutz von Notdiensten (§ 115 StGB): Der Schutz aus dieser Norm soll nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgedehnt werden.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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