Neues im Strafrecht

Es wurde wieder einmal viel geändert. So wurde die Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen zu dessen Ungunsten geändert. Der Extremismus soll härter bekämpft werden. Im Sittenbereich sind weiterer Tatbestände aufgenommen worden und noch einiges mehr.

Zweiter Prozess bei schwersten Straftaten

Bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen kann Verdächtigen künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden, wenn neue Beweise auftauchen – eine Änderung der Strafprozessordnung ermöglicht dies nun. Die Liste der Wiederaufnahmegründe in § 362 StPO wird nun um schwere Straftaten erweitert, die nicht verjähren: Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen eine Person.

Strengere Regeln gegen Extremismus

Fahnen der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas werden in Deutschland ebenso verboten wie sogenannte Feindeslisten politischer Gegner. Wer personenbezogene Daten verbreitet und die Betroffenen damit in Gefahr bringt, muss bis zu drei Jahre in Haft. Auch herabwürdigende Briefe oder Mails stehen nun auch unter Strafe.

Sexueller Missbrauch von Kindern

Dann wurden die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch zur Straftat. Wer also solche Texte aus dem Internet oder auch geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit Haft bis zu zwei Jahren rechnen, für deren Verbreitung drohen sogar drei Jahre.

Zwangsprostitution

Künftig machen sich zudem Freier strafbar, wenn sie offensichtliche Anzeichen für die Zwangslage einer Prostituierten – etwa Verletzungen – ignorieren. Ich frage mich, wie das aussehen soll oder wie man das prüfen will.

Verschärftes Anti-Stalking-Gesetz

In Zukunft soll es schon reichen, jemanden “wiederholt” zu belästigen und dessen Leben damit “nicht unerheblich” zu beeinträchtigen. Wegen Nachstellens in besonders schweren Fällen sind nun bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. “Cyberstalking” steht nun auch ausdrücklich unter Strafe.

Straftatbestand gegen illegale Internet-Geschäfte

Der Internethandel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie soll konsequenter bestraft werden. Betreiber einer kriminellen Handelsplattform droht künftig bis zu zehn Jahre Gefängnis.

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