Härtere Strafen für upskirting und Gafferbilder

Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt.

Wer Frauen unter den Rock fotografiert oder Bilder von toten Unfallopfern verbreitet, muss künftig mit Strafen rechnen. Der Bundestag nahm in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung an, mit dem der Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen gestärkt werden soll.

Nicht nur, wer heimlich intime Fotos von Frauen macht, wird künftig härter bestraft – ebenso, wer tote Unfallopfer fotografiert. Wer schwer verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier fotografiert, verletze jeden menschlichen Anstand, sagt Ministerin Lambrecht. “Oft werden dabei auch noch Rettungskräfte behindert, die alles tun, um Leben zu retten.” 

Bislang war das Fotografieren von Toten nicht strafbar. Diese “Lücke” wird nun geschlossen. Den Anghörigen soll das zusätzliche Leid erspart werden, dass Bilder der verstorbenen Angehörigen weiter verbreitet werden.

Alles findet sich im neuen 201 a StGB wieder. Die Bestrafung liegt dann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.

Ein Grundproblem wird allerdings auch durch neuer Straftatbestände nicht geändert, nämlich dass das Fotografieren oft nicht bemerkt wird.

Die Taten bleiben Antragsdelikte

Gemäß § 205 StGB werden die Straftaten des § 201a StGB auch künftig nur auf Antrag verfolgt. § 205 StGB wird aber insoweit ergänzt, als das Antragsrecht bei verstorbenen Opfern auf Angehörige ausgedehnt wird. Außerdem können die Taten im Wege der Privatklage gemäß § 374 StPO verfolgt werden.

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