Gesetze gegen Hass und zur Passwortherausgabe in Kraft

Unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die zurückgehaltenen Gesetze gegen Rechtsextremismus und zur Bestandsdatenauskunft jetzt unterzeichnet. Vorher hatte er die Unterschrift verweigert. Was ist neu und was sollten Sie beachten.

Das Gesetzespaket besteht aus dem “Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität”, das am Samstag 3. April 2021 in großen Teilen in Kraft getreten ist, sowie dem ab Freitag 2. April 2021 geltenden “Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020”.

Der Kompromiss sieht nunmehr vor, dass Passwortherausgabe nur noch bei bestimmten, besonders schweren Straftaten in Betracht komme. Die Vertreter von Bund und Ländern schränkten zudem die Abrufmöglichkeit für Nutzungsdaten wie URLs, Kommunikation auf sozialen Netzwerken und Pseudonymen ein.

Mit dem neuen Gesetz wird das Strafgesetzbuch erweitert, sowie auch verschärft.

Jetzt gilt schon das “Billigen oder Androhen von Straftaten” etwa in sozialen Netzwerken als Verbrechen, wenn entsprechende Äußerungen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Verbrechen bedeutet, dass die Strafe mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt.

Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, werden nun ebenfalls strafbar.

Passwortherausgabe!

Anbieter von Telemediendiensten wie WhatsApp, Google, Facebook, Tinder u.a. müssen jetzt Daten von Verdächtigen an die Verfolgungsbehörden herausgeben. Darunter zählen z.B. IP-Adressen und Passwörter.

Dazu kommt eine Pflicht für Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, TikTok und Twitter, strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr nur zu löschen, sondern parallel unaufgefordert –zusammen mit aussagekräftigen Internetkennungen inklusive Portnummern – ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Werden nun auch Facebook u.a. in Haftung genommen? Können sie sich sonst wegen Beihilfe zu einer Hassstraftat strafbar machen?

Eins sollten Sie sich aber merken, wenn die Polizei bei Ihnen durchsucht oder Ihr Handy u.ä. sicherstellen will:

  • Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Passwörter herauszugeben!
  • Schalten Sie das Gerät aus und benennen Sie keinen PIN!
  • Schweigen Sie und rufen Ihren Strafverteidiger an!

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