Archiv der Kategorie: Allgemein

NSU-Prozess: 1 Monat vs. “fast 2 Jahre”

Fünf Berufsrichter haben fast zwei Jahre lang an dem Urteil des NSU-Prozess geschrieben. Nun, herausgekommen ist eine Begründung mit mehr als 3.000 Seiten. Die Verteidiger haben dennoch nur einen Monat ab Zustellung des Urteils Zeit, dieses zu prüfen und ihre Revisionen zu begründen, wobei diese Frist nicht verlängert werden kann.

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Verteidigung läuft weiter!

Die Strafverteidigung läuft weiter! Besprechungen werden, soweit im Strafrecht möglich, telefonisch durchgeführt. Ansonsten finden die unaufschiebbaren persönlichen Gespräche (unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen zu unser aller Schutz) in der Kanzlei statt.

Warum werden nicht in allen Mandaten Telefonate durchgeführt? Die Verteidigung durch Rechtsanwalt Thomas Penneke bleibt auf dem sicherheitsrelevanten Level wie gewohnt.

Kann ich getrost in die Kanzlei kommen? Ja, aber nur nach Anmeldung oder mit Termin.

Kann ich den Notruf nutzen, wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht? Ja, dabei bleibt es wie gewohnt.

Bitte verhalten Sie sich besonnen, denn auch in der Zeit einer Pandemie gilt: “Lieber 4 Wochen warten, als 4 Jahre sitzen!”

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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Bewährungsstrafe für Justizvollzugsbeamten wegen Verbreitung eines Haftbefehls im Netz

Ein Beamter des sächsischen Justizvollzugs ist am 30.10.2019 vom Amtsgericht Dresden wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss er 150 Stunden gemeinnütze Arbeit leisten. Der Fall hatte Aufsehen erregt und die Öffentlichkeit noch einmal auf die Strafbarkeit der Veröffentlichung von Akteninhalten aufmerksam gemacht. Dazu später im Beitrag. Jetzt zum Fall!

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Handy in Haft soll schwieriger werden

Handys sind im Gefängnis mehr als gefragt. Die alten “Knochen” kosten für Gefangene manchmal ein Vermögen. In der Not werden die Wucherpreise bezahlt. Die Häftlinge nutzen sie für den privaten Gebrauch – also der Kommunikation mit ihrem sozialen Umfeld. Manche nutzen sie aber auch für krumme Geschäfte, Drogenhandel, aber auch für die Verbreitung von Kinderpornographie. Im WDR kam nun eine Reportage über einen neuen Spürhund, der Handys aufspüren soll.

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Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik unzulässig

Verdeckt erlangtes Ton- und Filmmaterial kann einen Unterlassungs­anspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte kann das allgemeine Persönlichkeits­recht verletzen und Straftatbestände erfüllen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.07.2019 – 15 W 21/19 -)

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