Mehrere Klimaprotestler müssen nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben. “Das ist sehr, sehr selten, dass das angewendet wird, das ist wirklich ein großer Ausnahmefall”, sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur. Geht das? Das ist doch eine Präventivhaft oder? Was gehört hier noch zur Wahrheit?
Bay. Polizeiaufgabengesetz
Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz (bay. PAG) können Personen bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden. Es muss ein gerichtlicher Beschluss erwirkt werden.
“Wiederholungstäter” gehört zur Wahrheit
Am vorherigen Wochenende waren in München 15 Protestler der Gruppierung “Scientist Rebellion” nach einer Serie von Straßenblockaden, Festklebe-Aktionen und Beschädigung von Autos in Gewahrsam genommen worden. Dieser galt aber nur für maximal eine Woche. Nach der nun wiederholten Straßenblockade der “Letzten Generation” am Donnerstag 3. November 2022 ging das zuständige Amtsgericht in seiner Entscheidung darüber hinaus. Und!!! Die Beteiligten hatten laut Polizei weitere Blockadeaktionen angekündigt.
Und deshalb habe die Behörde 15 Wiederholungstäter beim Amtsgericht polizeilichen Gewahrsam bis zum 2. Dezember beantragt. Für 12 Personen wurde der Gewahrsam angeordnet. Für einen gilt der Gewahrsam bis heute und zwei andere wurden schon am Sonnabend entlassen.
Fazit
Also es handelt sich um Wiederholungstäter. Zur Abwehr einer Gefahr ist der Gewahrsam auch bei anderen Sachverhalten ein probates und legitimes Mittel. Strafrechtlich sollte hier noch etwas folgen. Es sollen auch Autos beschädigt worden sein.
Meinung!
Der Aufschrei wird von der einen oder anderen Seite kommen. Ich habe für diese Protestler mit einem schon an Wahnsinn grenzenden Untergangsfanatismus nichts übrig. Ich stand schon mehrfach im Stau und konnte Termine nicht wahrnehmen. Von diesen Terminen lebe ich, weil ich damit mein Geld verdiene. Damit zahle ich nicht nur Steuern, sondern finanziere das Leben meiner Tochter, die eine abgesicherte Zukunft haben soll.
Heute ging der Wahnsinn weiter. Da hört man in den Nachrichten, dass Fanatiker des Untergangsszenario unserer Welt, Fahrscheinautomaten der Bahn beschädigt haben sollen. Wo soll das hinführen? Selbst wenn ich auf die Pferdedroschke zurückgreife, fällt diesen Idioten der Furz des Pferdes auf, der denen angeblich die Luft zum Atmen nimmt.
Manometer!
Geht Müll in der Arktis sammeln und füttert Eisbären!
Warum reicht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr aus §112a StPO nicht aus?
Die Vollstreckung der Untersuchungshaft ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht der Freiheit. Nun könnte man sagen, dass der Gewahrsam doch auch ein solcher Eingriff ist. Richtig! Die Voraussetzungen dafür sind aber viel geringer. Dafür haben wir ja das Polizeirecht in allen Ländern. Damit sollen sogenannte “Störer” beiseite (nicht beseitigt) gehalten werden können. Das hat was von Polizeistaat anmutend. Ich finde die Voraussetzungen dafür, sollten höher angesetzt werden. Ich selbst bin gegen den Polizeigewahrsam. Für eine Untersuchungshaft nach § 112 a StPO sehe ich aber (noch) keine Verhältnismäßigkeit. Vor allem nicht bei denen, die sich auf der Straße festkleben. Auf dem Flughafen sehe ich das schon etwas anders.
ABER: Bei Hooligans störte sich bisher auch niemand daran. Die sind und waren ja nicht en vogue. Untergangsfantasien sind nun modern. Arme Jugend…