Wolf wegen Sex mit Hofhund erschossen

Wolfsdate mit Hofhund? Kein Grund für eine Kugel!

Die Tötung einer Wölfin wegen möglicher Paarung mit einem Hofhund war rechtswidrig. § 45a Abs. 3 BNatSchG erlaubt nur die Entnahme von Hybriden – nicht präventiv den Abschuss der Wölfin (OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2025 – 1 LB 175/23 OVG).

Wenn eine Wölfin mit einem Boxer-Rüden anbandelt, ist das noch lange kein Grund, zur Waffe zu greifen. Das OVG Greifswald hat klargestellt: Flirten ist kein Abschussgrund. Eine Wolfs-Lovestory wurde zum Präzedenzfall – mit überraschendem Happy End.

Sachverhalt

Eine Wölfin in Mecklenburg-Vorpommern hatte sich einem Hofhund angenähert. Wildkameras zeigten Annäherungen und einen mutmaßlichen Paarungsversuch. Um die Geburt von Wolfs-Hund-Hybriden zu verhindern, genehmigte die Behörde den Abschuss – und ließ die Wölfin erschießen. Eine spätere Untersuchung zeigte: Sie war nicht trächtig.

Ein Naturschutzverein klagte im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage auf die Feststellung, dass die Abschussgenehmigung rechtswidrig war. Vor dem VG Schwerin scheiterte er, das OVG Greifswald hingegen gab ihm recht.

Entscheidung

Das OVG Greifswald stellte klar: Die Rechtsgrundlage für den Abschuss war falsch. Die Behörde hatte sich auf § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG berufen – eine Norm, die den Schutz anderer Tierarten betrifft. Doch zeitgleich war bereits die speziellere Vorschrift § 45a Abs. 3 BNatSchG in Kraft, die gezielt Hybride und deren Entfernung aus dem Bestand regelt.

Entscheidend sei, so das Gericht, dass allein der Hybrid entnommen werden dürfe – und zwar nur dann, wenn ein eindeutiger morphologischer Nachweis vorliegt. Eine mögliche Paarung oder ein Verdacht reichen nicht aus. Die Fotos zeigten ohnehin keine eindeutige Kopulation.

Meinung und Schluss

Statt Rotkäppchen gab’s Revierleiter mit Abschusslizenz – aber das Märchen ist vorbei. Das OVG Greifswald hat dem reflexhaften Griff zur Flinte eine klare Absage erteilt. Nur weil eine Wölfin auf einen Boxer steht, bedeutet das nicht das Ende der genetischen Reinheit der deutschen Wolfspopulation.

Es ist ein Sieg für den Artenschutz – und für den gesunden Menschenverstand. Und wer weiß: Vielleicht war die ganze Sache ja eh nur platonisch. Wölfin trifft Boxer – das hätte auch eine Feelgood-Komödie werden können.

2 Gedanken zu „Wolf wegen Sex mit Hofhund erschossen“

  1. Hallo und guten Tag,
    meine Meinung:das Urteil war richtig.
    Es stimmt das Hybriden nicht, ( sagen wir mal erwünscht sind ), das hat verschiedene Gründe.
    Aber die Wölfin hätte nicht geschossen werden dürfen.
    Es gab schon mal einen ähnlichen Fall,da war der Vater ein Wolf, die Mutter eine Hündin. Es stellte sich dann raus das die Welpen nicht von dem Wolf stammen sondern vom Nachbarshund. So hätte es auch in diesem Fall sein können.
    Es war völlig unnötig das Tier zu erschießen.

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