Nach der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrunternehmen den Fluggästen im Fall einer großen Verspätung oder gar der Annullierung eines Fluges Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anzubieten. Dabei stellen alkoholische Getränke keine solchen “Erfrischungen” dar (AG Hannover, Urteil vom 13.04.2023 – 513 C 8538/22).
Alkohol ist keine Erfrischung weiterlesen