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Blog des Fachanwalts für Strafrecht Penneke aus Rostock

Der bisher nicht genügend aktualisierte Blog geht nun richtig online. Ich werde ihn nach bestem Wissen und Gewissen pflegen. Dies bin ich den vielen Nachfragen per eMail und facebook schuldig.

 

Ich werde hier immer Entscheidungen veröffentlichen, die ich selbst erhalten habe oder mir andere Kollegen zusenden oder von mir bei meiner Recherche im Internet “entdeckt” werden. Auch die von mir viel geschätzte juristische Zeitschrift StRR (Strafrechtsreport) werde ich auch zitieren. Ein Muss für jeden Strafverteidiger.

 

Wenn jemand Anmerkungen oder Fragen hat, dann wende er/sie sich doch vertrauensvoll an mein Büro. Frau Schäfer nimmt Termine unter der derzeitigen aktuellen Nummer: 0381 4996 805 entgegen.

 

Herzlichst und Sport frei!

 

Thomas Penneke (Fachanwalt für Strafrecht)

Schufaermittlungen = Geschäftsgeheimnis (BGH)

Penneke

Methoden der Schufaermittlungen bleiben geheim!

 

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat hierzu am 28. Januar 2014 entschieden. Ein brauchbarer Artikel findet sich bei Spiegel.de

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-weist-klage-gegen-schufa-ab-was-verbraucher-wissen-muessen-a-945965.html

Der Bundesgerichtshof lässt den Bürger weiter “transparent” sein, während die “Transparent-Macher” ihre Methoden geheim halten dürfen.

Naja…..

Bedenklich Ihr/Euer Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)

Drogenbandenprozess Landgericht Schwerin

Februar 2012

Im Februar 2012 erfolgte die Festnahme der Beschuldigten.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen189.html


Oktober 2012

Der Prozessauftakt war damit gekrönt worden, dass ich als zweiter Verteidiger in das Verfahren kam. Der Prozess begann am Landgericht Schwerin. Die Anklage führte die Staatsanwaltschaft Schwerin. Es fanden Gespräche statt an deren Ende ein “Deal” für meinen Mandanten stand, der ihn ca. 10 Jahre hinter Gittern bringen sollte.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogendealer103.html

Februar 2013 (Heiratsantrag im Gericht – solche Momente sind recht selten an einem Gericht)

Der Prozess dauerte schon bis in den Februar 2013 hinein. Der Vorsitzende Richter wollte die schon seit Jahren bestehende Verlobung zwischen meinem Mandanten und der Zeugin nicht wahrhaben, da mein Mandant zum Zeitpunkt der Verlobung noch nicht rechtskräftig geschieden gewesen war. Leider ist eine solche Verlobung in der Zeit einer noch bestehenden Ehe sittenwidrig. In der Verhandlung erneuerte mein Mandant dann (sehr zum Erstaunen der Kammer) seinen Heiratsantrag. Die Zeugin wurde zunächst aus dem Zeugenstand entlassen, weil sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO berufen hatte. Dinge passieren ….. 🙂
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Romantisch-Heiratsantrag-im-Gerichtssaal
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Wende-im-Drogendealerprozess-Kommen-die-Angeklagten-frei

April 2013

Nach etlichen Gesprächen zu einem möglichen Deal erfolgten die Geständnisse der Angeklagten soweit es was zu gestehen gab. Die Staatsanwaltschaft hatte hier bei einigen Treffen ein “Geschäft” gewittert, welches sich jedoch im Zuge der Hauptverhandlung und Vernehmungen von Zeugen nicht als haltbar bewies und durch die Angeklagten aufgeklärt werden konnte.
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Knoten-geplatzt-Angeklagte-aeusserten-sich-vor-Gericht

Mai 2013

Es erfolgte eine Verurteilung meines Mandanten zu 5 Jahren und 11 Monaten. Ein Verfall wurde ebenfalls angeordnet. Diesem nunmehr rechtskräftigen Urteil gingen viele „Deal“-Verhandlungen voraus. Dem Gericht machte es die Verteidigung nicht leicht. Die Verurteilten haben keine Namen von Lieferanten und Abnehmern nennen müssen. Mit dem „Ergebnis“ kann man – in Anbetracht der schweren Vorwürfe – zufrieden sein. Im Übrigen wurden hier gleich noch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) abgeurteilt.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen239.html
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Landgericht-verhaengt-Haftstrafen-fuer-drei-Drogendealer