Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt, die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei unter anderem auch mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Sie sei erpressbar geworden.
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