Das Gerichtsurteil gegen die beiden Angeklagten im Missbrauchsfall von Lügde ist rechtskräftig. Auf einem Campingplatz im lippischen Lügde hatten die beiden Männer laut Urteil jahrelang in mehreren Hundert Fällen insgesamt 32 Kinder schwer sexuell missbraucht.
Von keinem der Angeklagten als auch anderen Prozessbeteiligten sei innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einer Woche Revision eingelegt worden.
Die Anwälte der Verurteilten hatten wenige Tage vor der Urteilsverkündung noch angekündigt, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Nach den Informationen des Gerichts haben auch Staatsanwaltschaft und Nebenkläger keine Revision eingelegt.
Andreas V. war zu 13 Jahren Haft, Mario S. zu 12 Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht ordnete Sicherungsverwahrung gegen die beiden Verurteilten an, so dass sie nach Verbüßung ihrer Haftstrafen nicht freikommen sollen.
Schwierig finde ich es für jeden Verurteilten (egal welchen Deliktes er angeklagt und verurteilt wurde) eine Sicherungsverwahrung anzunehmen.
Thomas Penneke
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht
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