Schlagwort-Archive: Revision

Kein Rückschluss bei Gefährlichkeit des Tuns auf Tötungsvorsatz

Wer bei einer Flucht vor der Po­li­zei mit einem Auto auf einem Rad­weg einen Fu­ß­gän­ger ver­letzt, han­delt nicht unbedingt wegen der Ge­fähr­lich­keit sei­nes Tuns mit Tö­tungs­wil­len ( BGH, Urteil vom 30.07.2021 – 4 StR 333/20).

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Hochriskantes Fahrverhalten begründet Tötungsvorsatz

Ein hochriskantes Fahrverhalten im Straßenverkehr unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere des durch den unbändigen Fluchtwillen geprägten und in seiner Gefährlichkeit nicht mehr zu übertreffenden Verhaltens des Täters, begründet einen bedingten Tötungsvorsatz. Eine Flucht stellt dabei auch ein “Alleinrennen” dar (Bundesgerichtshof – Beschluss vom 24.03.2021 – 4 StR 142/20).

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Sperrwirkungen im Betäubungsmittelgesetz

Der 3. Straf­se­nat des Bun­des­ge­richts­ho­fes hatte mit dem 1. September 2020 seine Auf­fas­sung zum Zu­sam­men­spiel der Straf­rah­men bei qua­li­fi­zier­ten Dro­gen­de­lik­ten auf­ge­ge­ben und an die Recht­spre­chung der üb­ri­gen Se­na­te an­ge­passt. Dies ist ein Vorteil für Angeklagte. Denn bei einem min­der schwe­ren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG soll von § 29a Abs. 1 BtMG nun­ auch für diesen Senat le­dig­lich hin­sicht­lich der Straf­rah­men­un­ter­gren­ze eine Sperr­wir­kung aus­ge­hen (BGH, Beschluss vom 01.09.2020 – 3 StR 469/19).

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BGH: Entscheidung zur Einziehung muss im Tenor konkret genug sein

Die vom Landgericht Rostock angeordnete Einziehung der „Asservate Nr. (…) aus dem(n) Durchsuchungsprotokoll(en) vom 14. August 2019“ betreffend die Wohnung und die Garage des Angeklagten hat keinen Bestand. Denn hinsichtlich dieser eingezogenen Gegenstände lassen sich weder dem Urteilstenor allein noch in der Zusammenschau mit den Feststellungen die Voraussetzungen der Einziehung hinreichend entnehmen (Beschluss vom 25. August 2020 – 6 StR 216/20).

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Urteil des Landgerichts Rostock wegen Doppelmords eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig

Das Landgericht Rostock hat einen Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld bejaht. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun dieses Urteil (Beschluss vom 23. März 2021 – 6 StR 100/21).

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Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken nicht ausschließlich verboten. Jedoch muss ein Missbrauch des Cannabisprodukts zur Berauschung ausgeschlossen sein. Der Vorsatz der Angeklagten muss sich aber auch auf die Möglichkeit eines Missbrauchs der vertriebenen Pflanzenteile zu Rauschzwecken beziehen (Urteil vom 24. März 2021 – 6 StR 240/20).

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Fall Leonie: Kein Verdeckungsmord, aber Segelanweisung des BGH

Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an einer für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erforderlichen „anderen” Straftat, wenn der Täter das Tatopfer zunächst mit (bedingtem) Tötungsvorsatz misshandelt und es anschließend unterlässt, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des überlebenden Opfers einzuleiten, selbst wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt.

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Nebenklage darf auch auf Freispruch verteidigen

Die Befugnis, sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, entfällt nicht dadurch, dass der Nebenkläger in der Hauptverhandlung die Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit (§ 3 JGG) des Angeklagten in Zweifel ziehende Anträge stellt und letztlich des- sen Freispruch erstrebt. (Leitsatz BGH Beschluss vom 1. September 2020 – 3 StR 214/20)

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Urteil gegen Neurochirurgen rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 26. August 2020 über die Revision des Angeklagten aus Rostock, der als Neurochirurgisch unnötige und fehlerhafte Operationen durchgeführt hatte. Die Anklage warf dem nun mit Berufsverbot belegten Mediziner eine schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB vor. Nun verwarf der BGH die Revision des ehemaligen Arztes als unbegründet.

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Bundesgerichtshof entscheidet zur Strafzumessung bei fremdenfeindlichen Zielen und Beweggründen

Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Verstoßes gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz verurteilt. Von Strafe hat es abgesehen. Zuvor hatte es das Verfahren wegen der gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung eingestellt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. (Urteil BGH vom 20. August 2020 – 3 StR 40/20)

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Ku’damm-Raser: War es Mord? BGH: einmal ja und einmal neu

2016 lieferten sich nach den Feststellungen zweier Hauptverhandlungen des Landgerichts Berlin zwei Männer in Hauptstadt auf dem Ku´damm ein Autorennen. Hierbei stirbt ein Unbeteiligter an einer Ampelkreuzung, denn einer der Teilnehmer stieß mit dem Unbeteiligten unter Missachtung der Lichtzeichenanlage, die auf Rot gestanden haben soll, zusammen. War das nun Mord? Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den unfallverursachenden Angeklagten. Gegen den anderen hob es das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies zur Neuentscheidung an eine andere Strafkammer.

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BGH bestätigt Verurteilung wegen Totschlags auf Chemnitzer Stadtfest

Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Ver­ur­tei­lung eines An­ge­klag­ten wegen Tot­schlags auf dem Chem­nit­zer Stadt­fest durch das Land­ge­richt Chem­nitz be­stä­tigt. Die Ver­ur­tei­lung wegen Tot­schlags und ge­fähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer Ge­samt­frei­heits­stra­fe von neun Jah­ren und sechs Mo­na­ten sei rechts­feh­ler­frei, ins­be­son­de­re die Be­weis­wür­di­gung zu der zen­tra­len Frage, ob der be­strei­ten­de An­ge­klag­te der Täter war (BGH, Beschluss vom 13.04.2020 – 5 StR 14/20)

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