2016 lieferten sich nach den Feststellungen zweier Hauptverhandlungen des Landgerichts Berlin zwei Männer in Hauptstadt auf dem Ku´damm ein Autorennen. Hierbei stirbt ein Unbeteiligter an einer Ampelkreuzung, denn einer der Teilnehmer stieß mit dem Unbeteiligten unter Missachtung der Lichtzeichenanlage, die auf Rot gestanden haben soll, zusammen. War das nun Mord? Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den unfallverursachenden Angeklagten. Gegen den anderen hob es das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies zur Neuentscheidung an eine andere Strafkammer.
Ku’damm-Raser: War es Mord? BGH: einmal ja und einmal neu weiterlesenLiebe macht erpressbar
Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt, die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei unter anderem auch mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Sie sei erpressbar geworden.
Liebe macht erpressbar weiterlesenKleinkinder sind keine Gepäckstücke
Ach! Ich konnte nicht anders. Die Überschrift hat mich einfach hinreißen lassen, doch auch mal etwas aus dem Zivilrecht zu posten. Und jetzt habe ich die Aufmerksamkeit. 😄 Das Amtsgericht Hannover – Zivilgericht – hat am 04.06.2020 Az: 515 C 12585/19 einen in Hannover ansässigen Flugreiseveranstalter zu einer Zahlung von 400 € verurteilt und stellte fest, dass Kleinkinder keine Gepäckstücke sind. Was war da los?
Kleinkinder sind keine Gepäckstücke weiterlesenBerliner will Auskunft über Polizeifahrzeuge verlangen
Ein Berliner Student will das Bundesinnenministerium zur Herausgabe von Informationen über Polizeifahrzeuge zwingen. Eine entsprechende Klage ging am Dienstag beim Verwaltungsgericht in Berlin ein.
Berliner will Auskunft über Polizeifahrzeuge verlangen weiterlesenBGH: Geldstrafe für Ex-Polizeichef bestätigt
Stellt ein Beamter, dem insoweit zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme zu Gebote steht, die Förderung der Karriere einer Bediensteten bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht, so erfüllt dies den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann, wenn die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt. BGH 7.4.2020 6 StR 52/20
BGH: Geldstrafe für Ex-Polizeichef bestätigt weiterlesenRechtsanwalt fuhr mit Blaulicht
Was geht nur in so einem Juristenschädel vor? Da hält ein Rechtsanwalt in der Düsseldorfer Innenstadt einen vermeintlichen Verkehrssünder an. Dafür ist der Anwalt nun wegen Amtsanmaßung und Nötigung zu einer Geldstrafe vom Amtsgericht verurteilt worden.
Rechtsanwalt fuhr mit Blaulicht weiterlesenBGH bestätigt Verurteilung wegen Totschlags auf Chemnitzer Stadtfest
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags auf dem Chemnitzer Stadtfest durch das Landgericht Chemnitz bestätigt. Die Verurteilung wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten sei rechtsfehlerfrei, insbesondere die Beweiswürdigung zu der zentralen Frage, ob der bestreitende Angeklagte der Täter war (BGH, Beschluss vom 13.04.2020 – 5 StR 14/20)
BGH bestätigt Verurteilung wegen Totschlags auf Chemnitzer Stadtfest weiterlesenNSU-Prozess: 1 Monat vs. “fast 2 Jahre”
Fünf Berufsrichter haben fast zwei Jahre lang an dem Urteil des NSU-Prozess geschrieben. Nun, herausgekommen ist eine Begründung mit mehr als 3.000 Seiten. Die Verteidiger haben dennoch nur einen Monat ab Zustellung des Urteils Zeit, dieses zu prüfen und ihre Revisionen zu begründen, wobei diese Frist nicht verlängert werden kann.
NSU-Prozess: 1 Monat vs. “fast 2 Jahre” weiterlesenAntrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird. PM 25/2020 vom 16. April 2020 zu Beschluss vom 15. April 2020 1 BvR 828/20.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot teilweise erfolgreich weiterlesenEingriff in die Glaubensfreiheit bedarf fortlaufender Prüfung
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 10. April 2020 (1 BvQ 28/20) einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Regelung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (im Folgenden: Corona-Verordnung), die unter anderem ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen enthält, auf der Grundlage einer Folgenabwägung abgelehnt.
Eingriff in die Glaubensfreiheit bedarf fortlaufender Prüfung weiterlesenTurkmenistan verbietet Coronavirus
Verbote lösen Probleme! 😳 Turkmenistan macht den Vorreiter und verbietet das CORONAVIRUS. So einfach kann es sein!
Turkmenistan verbietet Coronavirus weiterlesenÄnderungen im Zivil- und Strafverfahrensrecht
Der Bundestag hat am Gestern, am 25.03.2020 einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht angenommen (BT-Drs. 19/18110).
Änderungen im Zivil- und Strafverfahrensrecht weiterlesenRevisionsrecht: Grundsatz der Bewertungseinheit ist zu beachten
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in 154 Fällen, hiervon in zwölf Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige zum unmittelbaren Gebrauch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus hatte es den „Verfall von Wertersatz“ in Höhe von 2.840 Euro angeordnet. Mit seiner Revision rügte der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hatte mit der Sachrüge überwiegend Erfolg (Beschluss BGH 11.12.2019 – 2 StR 176/19).
Revisionsrecht: Grundsatz der Bewertungseinheit ist zu beachten weiterlesenVerteidigung läuft weiter!
Die Strafverteidigung läuft weiter! Besprechungen werden, soweit im Strafrecht möglich, telefonisch durchgeführt. Ansonsten finden die unaufschiebbaren persönlichen Gespräche (unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen zu unser aller Schutz) in der Kanzlei statt.
Warum werden nicht in allen Mandaten Telefonate durchgeführt? Die Verteidigung durch Rechtsanwalt Thomas Penneke bleibt auf dem sicherheitsrelevanten Level wie gewohnt.
Kann ich getrost in die Kanzlei kommen? Ja, aber nur nach Anmeldung oder mit Termin.
Kann ich den Notruf nutzen, wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht? Ja, dabei bleibt es wie gewohnt.
Bitte verhalten Sie sich besonnen, denn auch in der Zeit einer Pandemie gilt: “Lieber 4 Wochen warten, als 4 Jahre sitzen!”
Thomas Penneke
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht
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Einer geht noch: Corona und die Reisefreiheit
Der Innenminister von Mecklenburg – Vorpommern Caffier verkündete heute, dass ein Verstoß gegen das “Tourismus-Verbot” als Straftat gewertet werden soll. Wie will er das erreichen? Wie weit geht dieses Verbot? Kann ich meine Verwandten im Norden noch besuchen?
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