Schreie und Angst vor Gewalt? Wahrheit oder journalistischer Quatsch?

Im Focus wird über einen Prozess wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs eines Kindes berichtet. Diese Berichte sollen anscheinend die Leser nicht nur aufklären, sondern auch fesseln. Ist denn alles richtig, was der Anwalt dort macht? Es wird von Schreien und Angst gesprochen. Ist das vielleicht nur journalistischer Quatsch?

Aus der Quelle Focus vom 15.7.2020:”Am späten Vormittag stürmten etwa ein Dutzend bewaffnete Justiz-Wachleute den Verhandlungssaal B 173. Sie waren vom Gericht alarmiert worden, nachdem der verbale Konflikt zwischen einem Verteidiger und dem Staatsanwalt eskaliert war.Offenbar schlossen die Verantwortlichen nicht aus, dass der wild brüllende Rechtsanwalt körperliche Gewalt anwenden könnte. Er hatte sich von seinem Platz entfernt und war mit drohenden Gesten in Richtung des Staatsanwalts gelaufen. Kurz danach schritten Wachleute ein.”

Nun ja, auch der Rest dieses Kriegsberichtes der Focus – Gerichtsreporter vom 15.7.2020 scheint hoffnungslos übertrieben und aus der Sicht eines noch sehr unerfahrenen Gerichtsreporters zu sein. Hier kann man mal nachlesen und zwar hier.

Dass hier ein Anwalt auf das Recht aus § 257 Abs. 2 StPO nicht nur hinweist, sondern dies auch eindrücklich wahrnimmt und sich nicht den Mund verbietet lässt, zeigt, dass dieser Kollege mit Leib und Seele bei dem Prozess ist.

§ 257 Abs. 2 StPO:  Auf Verlangen ist auch dem Staatsanwalt und dem Verteidiger nach der Vernehmung des Angeklagten und nach jeder einzelnen Beweiserhebung Gelegenheit zu geben, sich dazu zu erklären.

Insgesamt ist der, doch spannend geschriebene Bericht, Quatsch!

Und eines noch: Es bedurfte auch eines männlichen Staatsanwaltes, um diesen gegen den Anwalt einzusetzen? Peinlich! Und dann meint dieser, dass Anwälte nicht seine Kollegen seien? Wir Juristen haben die gleiche Ausbildung und dass sich ein Staatsanwalt, der solche Äußerungen tätigt, für was besseres hält, lässt tief – sehr tief – blicken.

Der Bericht am 13.7.2020 lies schon etwas tiefer in den Prozess blicken und die juristische Spannung wachsen. Unter der Überschrift “Anwalt nennt Richterin “wahnhaft krank” – und verlangt eine psychologische Untersuchung”. hatte ich hierzu auch auf FB berichtet und schon mich lustig geäußert, ob das jetzt eine Vorlage für andere Prozesse werden könnte.

Der Kollege warf der Richterin vor, sie lege ein „krankes Verhalten an den Tag“, leide unter Halluzinationen und habe „Eingebungen“. So habe sie eine Zeugenaussage, die den Angeklagten entlaste, in einem Beschluss zur Fortdauer der Untersuchungshaft „krass ins Gegenteil verkehrt“ und Sachverhalte „völlig verdreht“. Dem Anwalt zufolge könne die Richterin „die Realität nicht mehr erfassen“, geschweige denn „ein Urteil fällen“. Die Quelle ist hier.

Auch andere Kollegen und auch ich kennen solche Situationen im Gerichtssaal, in denen man sich manchmal fragt, ob der Richter in einem anderen Prozess gewesen ist oder einfach nur verurteilen will. Letzteres ist für einen Rechtsstaat nicht haltbar und lässt auch tief in die Richterschaft blicken.

Verurteilen ist einfacher als freizusprechen (frei nach dem BGH – hierzu in einem anderen Beitrag mehr).

Der Prozess bleibt trotzdem weiter spannend. Hatte ich, glaube ich, schon erwähnt. 😉

Thomas Penneke

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