Massagestab wird zu verbotenem Gegenstand nach WaffG

Der Einzelhändler Tchibo hat Ende vergangenen Jahres einen Massagestab angeboten. Dieser war zuletzt auch Thema beim BKA in Wiesbaden. Das Amt stufte den Klopf-Massagestab von Tchibo als verbotene Waffe ein, nun steht sogar schon der Besitz unter Strafe.

Der Massagestab von Tchibo, der zu einer Strafe führen kann, weißt folgende Produkt-Merkmale auf:

Produkt Name Klopfmassagestab / Pulsating Massage Rod
Gewicht 190 Gramm
Gesamtlänge 32 Zentimeter
Aufbau Unten: 11 Zentimeter langer Griff mit Handschlaufe
Mitte: 18,5 Zentimeter lange Stahlfeder
Oben: Massageball (Stahlkugel mit Kunststoffüberzug) ca. 4,5 Zentimeter lang

Hier gehts zur “Klarstellung des BKA”: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SonstigeWaffe/200513FbZ499_TchiboKlopfmassage.pdf;jsessionid=8774A252AB2CC543B450161C9BD6A5B9.live0611?__blob=publicationFile&v=4

Betonung: Es ist ein Klopfmassagestab! Da bekommt das Wort auch inhaltlich eine Bedeutung. 😆

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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5 Gedanken zu „Massagestab wird zu verbotenem Gegenstand nach WaffG“

  1. Wir haben uns auch so ein Teil zugelegt weil es echt praktisch ist für den Rücken. Ich hatte dabei nie im Sinn jemanden anzugehen, dafür gibt es genügend andere Gegenstände im Notfall ;-).
    Jetzt besitze ich also einen verbotenen Gegenstand und wenn ich Ihren Blog nicht abboniert hätte, wüßte ich nicht einmal davon. Eigentlich sollte Tschibo eine Rückrufaktion starten!

    Kann ich das Teil an Tschibo zurückgeben und mein Geld zurück fordern?

  2. Müssten nach dieser Klassifizierung dann nicht auch jede Menge Werkzeuge, z.B. Hammer, Beil, verboten werden?

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