Der Einzelhändler Tchibo hat Ende vergangenen Jahres einen Massagestab angeboten. Dieser war zuletzt auch Thema beim BKA in Wiesbaden. Das Amt stufte den Klopf-Massagestab von Tchibo als verbotene Waffe ein, nun steht sogar schon der Besitz unter Strafe.
Massagestab wird zu verbotenem Gegenstand nach WaffG weiterlesen