Schreie und Angst vor Gewalt? Wahrheit oder journalistischer Quatsch?

Im Focus wird über einen Prozess wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs eines Kindes berichtet. Diese Berichte sollen anscheinend die Leser nicht nur aufklären, sondern auch fesseln. Ist denn alles richtig, was der Anwalt dort macht? Es wird von Schreien und Angst gesprochen. Ist das vielleicht nur journalistischer Quatsch?

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BGH bestätigt “Berliner Raser” Urteil teilweise

Bundesgerichtshof bestätigt im “Berliner Raser-Fall” im zweiten Rechtsgang die Verurteilung des den Unfall verursachenden Angeklagten wegen Mordes und hebt das Urteil gegen den weiteren, als Mittäter verurteilten Angeklagten auf. (4 StR 482/19 – Urteil vom 18. Juni 2020)

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Ku’damm-Raser: War es Mord? BGH: einmal ja und einmal neu

2016 lieferten sich nach den Feststellungen zweier Hauptverhandlungen des Landgerichts Berlin zwei Männer in Hauptstadt auf dem Ku´damm ein Autorennen. Hierbei stirbt ein Unbeteiligter an einer Ampelkreuzung, denn einer der Teilnehmer stieß mit dem Unbeteiligten unter Missachtung der Lichtzeichenanlage, die auf Rot gestanden haben soll, zusammen. War das nun Mord? Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den unfallverursachenden Angeklagten. Gegen den anderen hob es das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies zur Neuentscheidung an eine andere Strafkammer.

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Kleinkinder sind keine Gepäckstücke

Ach! Ich konnte nicht anders. Die Überschrift hat mich einfach hinreißen lassen, doch auch mal etwas aus dem Zivilrecht zu posten. Und jetzt habe ich die Aufmerksamkeit. 😄 Das Amtsgericht Hannover – Zivilgericht – hat am 04.06.2020 Az: 515 C 12585/19 einen in Hannover ansässigen Flugreiseveranstalter zu einer Zahlung von 400 € verurteilt und stellte fest, dass Kleinkinder keine Gepäckstücke sind. Was war da los?

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BGH: Geldstrafe für Ex-Polizeichef bestätigt

Stellt ein Beamter, dem insoweit zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme zu Gebote steht, die Förderung der Karriere einer Bediensteten bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht, so erfüllt dies den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann, wenn die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt. BGH 7.4.2020 6 StR 52/20

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BGH bestätigt Verurteilung wegen Totschlags auf Chemnitzer Stadtfest

Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Ver­ur­tei­lung eines An­ge­klag­ten wegen Tot­schlags auf dem Chem­nit­zer Stadt­fest durch das Land­ge­richt Chem­nitz be­stä­tigt. Die Ver­ur­tei­lung wegen Tot­schlags und ge­fähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer Ge­samt­frei­heits­stra­fe von neun Jah­ren und sechs Mo­na­ten sei rechts­feh­ler­frei, ins­be­son­de­re die Be­weis­wür­di­gung zu der zen­tra­len Frage, ob der be­strei­ten­de An­ge­klag­te der Täter war (BGH, Beschluss vom 13.04.2020 – 5 StR 14/20)

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NSU-Prozess: 1 Monat vs. “fast 2 Jahre”

Fünf Berufsrichter haben fast zwei Jahre lang an dem Urteil des NSU-Prozess geschrieben. Nun, herausgekommen ist eine Begründung mit mehr als 3.000 Seiten. Die Verteidiger haben dennoch nur einen Monat ab Zustellung des Urteils Zeit, dieses zu prüfen und ihre Revisionen zu begründen, wobei diese Frist nicht verlängert werden kann.

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