Sippenhaft für eine Mutter?

Einen Monat nachdem der Halle-Attentäter Stephan Balliet (28) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, befasst sich nun der Landtag von Sachsen-Anhalt mit seiner Mutter. Es geht um die Frage: Darf Claudia Balliet (55) weiter als Lehrerin arbeiten?

Claudia Balliet schwieg im Prozess gegen ihren Sohn. Dieser tötete zwei Menschen, als sein Anschlag auf die Synagoge in Halle scheiterte.

Die Mutter des verurteilten Mörders von Halle ist als Ethiklehrerin an einer Grundschule verbeamtet. Ein Detail aus dem Prozess soll ihr nun zum Verhängnis werden oder ist es doch nur eine Forderung nach Sippenhaft?

Es geht um einen Brief, den die Mutter geschrieben habe. Dieser wurde am dritten Verhandlungstag verlesen. Diesen habe die Mutter verfasst, bevor sie sich das Leben nehmen wollte. Sie habe diesen Abschiedsbrief an ihre Schwester geschrieben.

Wie dieser Brief zu den Akten gelangen konnte, konnte ich noch nicht eruieren. Warum dieser verlesen wurde, lässt sich nur damit erklären, dass man das Umfeld des Angeklagten beleuchten wollte.

Aber warum wurde hier kein Widerspruch der Anwälte erhoben? Ich habe nichts dazu gefunden. Wurde hier der Richterin einfach freie Hand gelassen? Zudem hat die Mutter das Zeugnis gemäß § 52 StPO verweigert. Deswegen darf auch nichts von ihr aus der Akte verwertet werden und – auch weil es in dem Brief um ihren Sohn geht – erst gar nicht verlesen werden.

Der Inhalt soll nach Angaben in Pressemitteilungen antisemitisch gewesen sein. Den genauen Inhalt kenne ich nicht und die Fetzen, die die Presse zitiert, sind wohl auch die Fetzen einer verzweifelten, psychisch schwer labil gewesenen Frau.

Dem Petitionsausschuss des Landes liegt nun ein Antrag (Az. 7-B/00184) vor „mit dem Ziel der Aufhebung des Beamtenstatus und der Lehramtsbefähigung“.

Den Vorsitz des Ausschusses führt Frau Christina Buchheim von der Partei DieLinke. Die Erörterung des Antrags soll nun erfolgen.

Antragsteller ist Herr Gilbert Kallenborn (66 – Beruf: Vollzeitaktivist). Dieser reichte die Petition ein. Als jüdischer Aktivist sei er überzeugt, jeder Mensch ist Produkt seiner Umwelt und seiner Erziehung. Ein Abschiedsbrief der Mutter, der im Strafprozess öffentlich wurde, oute die Frau als Judenhasserin. Mit so einer Einstellung könne man nicht Ethik lehren, so seine Auffassung.

Im Frühjahr soll die Petition behandelt werden.

Wenn dann könnte hier nur der Gesundheitszustand der Mutter betrachtet werden. Alles andere riecht nach Sippenhaft.

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