Auch während einer coronabedingten “Ausgangssperre” können Zuschauer an Hauptverhandlungen der Gerichte teilnehmen. Die Aufgabe der Öffentlichkeit, die Gerichte zu kontrollieren, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs so elementar, dass sie als wichtiger Grund im Sinne der Corona-Regeln anzuerkennen ist (zu BGH, Beschluss vom 17.11.2020).
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