Archiv der Kategorie: Verwaltungsrecht

Schulverweigerung mit Ansage

Eltern müssen handeln, sagt das OVG NRW

Weigert sich ein schulpflichtiges Kind, am Unterricht teilzunehmen, sind die Eltern verpflichtet, erzieherisch auf das Kind einzuwirken – auch gegen dessen erklärten Willen. Das OVG NRW stellt klar: Gewaltfreie Erziehung heißt nicht Erziehungslosigkeit (Beschluss vom 28.04.2022 – 19 B 151/22).

Das Kind will nicht zur Schule – und die Eltern sagen: „Dann eben nicht.“ Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht das anders. In einem viel beachteten Beschluss stellt es klar: Erziehungspflicht bleibt Erziehungspflicht – auch wenn der Nachwuchs sich querstellt. Und das Kindeswohl endet nicht am Schultor. Doch was war los?

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Die Polizei darf nicht farbenblind sein

Verwaltungsgericht Bremen weist Polizeianwärter ab

Ein Polizeianwärter mit Farbsehschwäche ist dienstuntauglich. Das VG Bremen bestätigte die Ablehnung der Bewerbung durch die Polizei – die Anforderungen an die Farberkennung sind zwingend (VG Bremen, Beschluss vom 31.03.2025 – 6 V 481/25).

Ein grünes Auto? Oder doch blau? Wer Farben nicht sicher unterscheiden kann, wird kein Polizist – zumindest nicht in Bremen. Das VG Bremen hat die Ablehnung eines Bewerbers mit Farbsehschwäche bestätigt. Der Grund: Farbsicherheit ist Einstellungsvoraussetzung. Ein Beschluss, der für Diskussionen sorgt?

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Wer im Schwarzen Block marschiert, verliert den Waffenschein

Die Teilnahme am Schwarzen Block der G20-Demonstration 2017 in Hamburg kann ein ausreichender Grund für den Widerruf des kleinen Waffenscheins sein. Das OVG Schleswig entschied, dass eine aggressive Grundhaltung für Zweifel an der Zuverlässigkeit nach dem WaffenG genügt (OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.2025 – 4 LB 37/23).

G20-Demonstration, Schwarzen Block, Verfassungsschutz – eine Kombination, die Jahre später noch Konsequenzen hat. Ein Mann verlor seinen kleinen Waffenschein, weil er 2017 an der „Welcome to Hell“-Demo teilnahm. Er zog bis vor das OVG Schleswig, doch ohne Erfolg. Wer mitmarschiert, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden später misstrauisch werden.

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Tattoo: Rosenblüten kein Karriere-Killer!

Eine angehende Kriminalpolizistin darf wegen sichtbarer Tätowierungen nicht pauschal abgelehnt werden. Das VG Berlin entschied, dass das Land Berlin erneut über die Bewerbung entscheiden muss, da die Tattoos keine negativen Auswirkungen auf die amtliche Funktion haben (VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2025 – VG 26 L 288/24).

Polizei und Tattoos – ein heikles Thema? Früher vielleicht. Heute gehören Tätowierungen längst zum Straßenbild, und das sieht auch die Justiz so. Eine Bewerberin mit Rosenblüten-Tattoos auf den Händen musste gegen ihre Ablehnung klagen – und hat nun gute Chancen, doch noch Kriminalpolizistin zu werden.

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Wolf wegen Sex mit Hofhund erschossen

Wolfsdate mit Hofhund? Kein Grund für eine Kugel!

Die Tötung einer Wölfin wegen möglicher Paarung mit einem Hofhund war rechtswidrig. § 45a Abs. 3 BNatSchG erlaubt nur die Entnahme von Hybriden – nicht präventiv den Abschuss der Wölfin (OVG Greifswald, Urteil vom 19.02.2025 – 1 LB 175/23 OVG).

Wenn eine Wölfin mit einem Boxer-Rüden anbandelt, ist das noch lange kein Grund, zur Waffe zu greifen. Das OVG Greifswald hat klargestellt: Flirten ist kein Abschussgrund. Eine Wolfs-Lovestory wurde zum Präzedenzfall – mit überraschendem Happy End.

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Schönheit kostet – Polizist scannt Melderegister nach „hübschen“ Frauen!

Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg wurde mit einem Bußgeld von 3.500 Euro belegt, weil er unerlaubt personenbezogene Daten aus dem Melderegister abrief, um eine private „Schönheitsskala“ zu pflegen. Der Verstoß gegen die DS-GVO wurde als schwerwiegend eingestuft.

Manche sammeln Briefmarken, andere erstellen fragwürdige Listen. Ein Polizeibeamter missbrauchte seine Befugnisse, um Frauen nach ihrem Aussehen zu bewerten – mithilfe des Melderegisters. Die Konsequenz: 3.500 Euro Bußgeld. Doch der Fall ist kein Einzelfall.

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Stadionverbot / Stadtverbot

Ein führender Ultra-Fan von Fortuna Köln darf laut VG Düsseldorf nicht nur aus dem Stadionumfeld, sondern aus dem gesamten Stadtgebiet Duisburg verbannt werden. Das Stadionverbot allein sei zur Gefahrenabwehr nicht ausreichend (VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2025 – Aktenzeichen: 18 L 745/25).

Ultra-Fans sind für ihre Leidenschaft bekannt – dieser hier jedoch mehr für seine Gewaltbereitschaft. Ein Fortuna-Köln-Anhänger hat sich über Jahre hinweg einen Namen gemacht, allerdings nicht auf der Tribüne, sondern im Polizeibericht. Nun hat das VG Düsseldorf entschieden: Duisburg bleibt für ihn tabu.

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Wein to go?

Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigt das Verbot eines Weinautomaten in Bad Kreuznach. Der Automat verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, da er auf einem Wohngrundstück steht und somit öffentlich zugänglich ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 7 A 10593/24.OVG).

Wein aus dem Automaten – rund um die Uhr, ohne Wartezeit. Klingt praktisch, oder? Doch für die Stadt Bad Kreuznach war das zu viel des Guten. Sie verbot den Betrieb eines Weinautomaten und bekam nun vor Gericht Recht. Das OVG Rheinland-Pfalz urteilte: Alkohol gehört nicht in Selbstbedienung auf die Straße.

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Akten im Fluss versenkt!

Ein überlasteter Justizoberinspektor entsorgte unbearbeitete Vollstreckungsakten in einem Fluss, um der internen Revision zuvorzukommen. Das VG Wiesbaden entschied, dass sein Verhalten ein schweres Dienstvergehen darstellt und ihn seinen Beamtenstatus kostet (VG Wiesbaden, Urteil vom 02.09.2024 – 28 K 263/22.WI.D).

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Polizeidienst trotz Vorerkrankung? Schlaganfall-Risiko kein Ausschlusskriterium

Ein Bewerber für den Polizeidienst kann nicht allein wegen einer vergangenen, derzeit nicht akuten Vorerkrankung abgelehnt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Dienstunfähigkeit unter 50 % liegt. Bewerber dürfen nicht aufgrund von bloßen Wahrscheinlichkeitsannahmen benachteiligt werden (BVerwG Urteil vom 13.02.2025 (2 C 4.24)).

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Zusatzqualifikation eines Lehrers? Cocktails mixen!

Die Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Lehrtätigkeit eines Realschullehrers nicht als vordienstzeitrelevante Erfahrung im Sinne des Besoldungsrechts anzuerkennen. (VG Aachen, Urteil vom 20.01.2025 – 1 K 2377/23).

Cocktailkurse bringen keine höhere Besoldung für einen Lehrer. Warum eigentlich nicht?

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Beamter auf Probe: Entlassung wegen Cannabiskonsums

Tritt ein Polizeikommissar auf Probe unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst an, ist dieses Verhalten mit dem Berufsbild eines Polizeibeamten unvereinbar. Dies rechtfertigt erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung und die Entlassung aus dem Dienst (VG Aachen, Beschluss vom 16.12.2024 – 1 L 884/24).

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Diskriminierende WhatsApp-Sticker: Polizist verliert Job wegen “schwarzen Humors”

Wer in einer offiziellen Position wie ein Polizeikommissar rassistische, antisemitische oder gewaltverherrlichende Inhalte über WhatsApp-Chatgruppen verbreitet, riskiert seinen Job. Ein Polizeikommissar auf Probe wurde nach der Verbreitung solcher Inhalte entlassen, unabhängig davon, ob diese tatsächlich seiner Gesinnung entsprechen (VG Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/239).

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Teilweises Waffenverbot für unzuverlässigen Waffenbesitzer gekippt

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Verbot von erlaubnisbedürftigen Waffen nicht automatisch auch den Besitz erlaubnisfreier Waffen verbietet. Ein solches Verbot stellt einen stärkeren Grundrechtseingriff dar und erfordert zusätzliche Begründungen (VG Koblenz, Urteil vom 13.08.2024 – 1 K 115/24.KO).

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